Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Aufschub der Altersrente

Rund um die Pensionierung: Aufschub der Altersrente

Rund um die Pensionierung

Ihre Pensionierung naht, und Sie möchten sie planen? Hier erfahren Sie alles, was Sie über die AHV-Rente wissen müssen. 

AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?

Die neuen Bestimmungen werden schritt­weise eingeführt ab dem 1. Januar 2024. Bis Ende 2023 ändert sich nichts. Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen.

Aufschub der Altersrente

Es kann gute Gründe geben, weshalb Sie Ihre AHV-Rente erst zu einem späteren Zeit­punkt beziehen möchten. Vielleicht möchten Sie Ihre finanzielle Situation aufbessern oder Sie möchten weiter Ihren Beruf ausüben. 

Zeitpunkt flexibel wählen

Sie können Ihre Pensionierung mindestens ein bis maximal fünf Jahre aufschieben. Spätestens wenn sie 69 resp. 70 Jahre alt werden, müssen Sie sich pensionieren lassen. Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Pensionierung zu verschieben, melden Sie das Ihrer zuständigen Ausgleichs­kasse. Sie müssen die Dauer nicht im Voraus festlegen. Sie können während Ihrem Aufschub flexibel wählen, wann Sie Ihre AHV-Rente erhalten möchten.

AHV-Beiträge zahlen

Sie sind von der AHV-Beitrags­pflicht befreit, wenn Sie nach Ihrem ordentlichen Renten­alter weniger als 1400 Franken im Monat verdienen. Ist Ihr Ein­kommen hingegen höher, müssen Sie weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Nur die Beiträge in die berufliche Vor­sorge und an die Arbeits­losen­versicherung entfallen.

Altersrente erhöhen

Wenn Sie Ihre Pensionierung aufschieben, steigt Ihre monatliche Altersrente. Sie erhalten den sogenannten Aufschubszuschlag. Dieser erhöht Ihre Rente um 5,2 bis 31,5 Prozent – je nach Dauer der Aufschiebung. Machen Sie eine Schnellrechnung und bestellen Sie Ihren AHV-Kontoauszug. Berechnen Sie damit mit unserem Online-Rechner, wie sich ein Aufschub auf Ihre Altersrente auswirkt.  

Anmelden

Möchten Sie Ihre Rente aufschieben? Melden Sie dies der zuständigen Ausgleichs­kasse spätestens innert einem Jahr, nachdem Sie Ihr ordentliches Renten­alter erreicht haben. Verwenden Sie dafür das Formular Anmeldung zur Altersrente. Sobald Sie sich für Ihre Pensionierung entscheiden, füllen Sie das Formular Abruf der Altersrente aus. Im folgenden Monat nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre Alters­rente mit dem Aufschubs­zuschlag.  

Weitere Informationen

Kontakt

Footer