Auftrag des RAD
Arbeitsfähigkeit und Eingliederungspotenzial beurteilen
In der Praxis und in der Klinik erkundigt sich der Arzt, die Ärztin im Patientengespräch zuerst nach den Problemen. Der Blick des behandelnden Arztes ist defizitorientiert. Es geht um Diagnosestellung und Therapie. Das Ärzteteam im RAD hingegen arbeitet ressourcenorientiert. Unsere Ärztinnen und Ärzte beurteilen, wie stark eine Krankheit oder ein Unfall die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person einschränkt. Sie prüfen auch, ob der Versicherte in einer anderen Tätigkeit arbeiten kann.
Aktenstudium erfordert viel praktische Erfahrung
Ausgangspunkt für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit einer versicherten Person sind die Berichte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Der RAD-Arzt studiert die Arztberichte und wertet die Unterlagen von Krankenkassen und anderen Versicherungen aus. Wenn der RAD der Meinung ist, dass die vorliegenden Berichte ungenau oder widersprüchlich sind, lädt er die versicherte Person zu einer Untersuchung in die Praxisräume des RAD ein. Sind weitere Abklärungen nötig, kann der RAD externe Gutachten in Auftrag geben.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der IV-Stelle
Der RAD-Arzt, die RAD-Ärztin arbeitet im Auftrag der IV-Stelle. Er bestimmt den Grad der Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit und in einer der Behinderung angepassten Funktion. Der RAD stellt der IV-Stelle die versicherungsmedizinische Stellungnahme zur Verfügung. Den Entscheid, ob Anspruch auf IV-Leistungen besteht, trifft anschliessend die IV-Stelle.