Kinderzulagen
Dienstleistende erhalten eine Kinderzulage für eigene Kinder/Pflegekinder unter 18 Jahren bzw. unter 25 Jahren, wenn sie in Ausbildung sind. Die Begrenzung der EO-Entschädigung kann dazu führen, dass die Kinderzulage nicht für alle Kinder ausgerichtet wird.
Zulage für Betreuungskosten
Wer mit Kindern unter 16 Jahren zusammenlebt und an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen Dienst leistet, erhält eine Zulage für Betreuungskosten. Vergütet wird der finanzielle Mehraufwand, der entsteht, weil die dienstleistende Person regelmässige Betreuungsaufgaben nicht selber wahrnehmen kann. Entschädigt werden die tatsächlichen Kosten ab CHF 20.00 pro Dienstperiode, höchstens CHF 75.00 pro Diensttag.
Die Zulagen für Betreuungskosten werden zusätzlich zur Gesamtentschädigung ausgerichtet und nie gekürzt. Die Ausgleichskasse zahlt sie immer direkt der dienstleistenden Person aus.
Betriebszulage
Dienstleistende, die die Kosten eines Betriebes tragen (z. B. Geschäftsräume etc.) erhalten eine Betriebszulage von CHF 75.00 pro Tag. Bedingung ist, dass sie den grössten Teil ihres Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen. Die Betriebszulagen werden zusätzlich zur Gesamtentschädigung ausgerichtet und nie gekürzt.
Betriebszulage in der Landwirtschaft
Auch in einem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeitende Familienmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen Betriebszulagen erhalten. Dazu legen sie der EO-Anmeldung (EO-Meldekarte) das Ergänzungsblatt 2 bei.