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Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte

Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte

Bei der beruflichen Ein­gliederung sind Sie als Ärztin oder Arzt wichtige Beteiligte. Ihr Bericht ist die Grund­lage für die IV-Abklärung.

Zusammenarbeit

Als behandelnde Ärztin, behandelnder Arzt sind Sie wichtige Stakeholder der IV-Stelle. Sie haben detaillierte und fundierte Kennt­nisse über den Gesundheits­zustand Ihrer Patientin oder Ihres Patienten. Sie erfahren früh, wenn jemand am Arbeits­platz an gesund­heitlichen Probleme leidet. Dann können Sie eine Früh­erfassung melden. Sie müssen Ihre Patientin oder Ihren Patienten vor­gängig darüber informieren.

Wissensplattform iv-pro-medico

Die Web­site www.iv-pro-medico.ch informiert um­fassend über Abläufe und Leistungen der IV. Der situations­bezogene Auf­bau ermöglicht den raschen Zugriff auf die gesuchte Information. FAQ, Glossar und eine Liste mit den wichtigsten Formularen runden das Angebot ab. Hinter der Informations­plattform stehen die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, die IV-Stellen-Konferenz und das Bundes­amt für Sozial­versicherungen.

Grundsätze der Zusammenarbeit mit der SVA Zürich

Die SVA Zürich, Bereich IV-Stelle, und Haus- und Kinder­ärzte sowie die ZGPP haben gemeinsam Grund­lagen für eine optimale Zusammen­arbeit fest­gehalten.

Die Vereinbarungen erläutern das vom Gesetz­geber definierte Abklärungs- und Integrations­verfahren in der IV und um­reissen die Aufgaben der IV-Stelle Zürich und des Regionalen Ärztlichen Dienstes Nord­ost­schweiz (RAD). Thematisiert ist auch die Bedeutung des IV-Arzt­berichts.

Vollmacht

Wir verstehen Ihr Bedürfnis, in den IV-Abklärungs­prozess eingebunden zu werden. Der RAD kann behandelnden Ärztinnen und Ärzten aber nur Aus­kunft zum Stand der IV-Abklärungen geben, wenn eine entsprechende Voll­macht vor­liegt. 

Um die Akten Ihrer Patientin, Ihres Patienten zu erhalten, brauchen wir die Voll­macht für Akten­einsicht.

Arztbericht

Um den Anspruch auf IV-Leistungen abzuklären, benötigen wir in der Regel Ihren Arzt­bericht. Dieser enthält detaillierte Informationen zum Gesundheits­zustand Ihrer Patientin, Ihres Patienten, den gestellten Diagnosen und den Behandlungs­optionen. Zudem enthält er eine Empfehlung zum weiteren Vor­gehen. Für den Arzt­bericht gibt es verschiedene Formulare, welche die Frage­stellungen vor­geben.

Ihre Patientinnen und Patienten sind darauf angewiesen, dass Sie den Bericht rasch der IV-Stelle zustellen. Der Bericht bildet die Grundlage für IV-Abklärung. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können den Auf­wand für die Erstellung der Arzt­berichte der IV gemäss TARMED-Vertrag in Rechnung stellen.

Beurteilung des Arztberichtes

Folgende Punkte sind für unsere Beurteilung des Arzt­berichtes wichtig:

  • Vollständigkeit: Sind alle IV-relevanten Fragen aus­führlich beantwortet? Ist das Geburts­datum der versicherten Person notiert?
  • Plausibilität: Wird die Diagnose mit den Befunden genügend plausibilisiert?
  • Objektivität: Wahrt der Arzt­bericht die Objektivität und die professionelle Distanz zur versicherten Person?
  • Eingliederungspotenzial: Nimmt der Arzt­bericht auf die noch vorhandenen Fähigkeiten Rück­sicht und beschreibt, welche Ressourcen für die Eingliederung genutzt werden können?

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