Bei der Früherfassung geht es darum, dass die IV-Stelle so früh wie möglich mit Personen in Kontakt tritt, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind und bei denen die Gefahr besteht, dass die gesundheitlichen Beschwerden bestehen bleiben. Für die Früherfassung braucht es eine Früherfassungsmeldung an die IV-Stelle im Wohnsitzkanton.
Bei der Frühintervention geht es darum, dass die IV-Stelle möglichst rasch handeln kann, damit die betroffene Person den bisherigen Arbeitsplatz behalten oder an einen anderen Arbeitsplatz wechseln kann. Für die Frühintervention braucht es eine IV-Anmeldung.
Für die Frühintervention kommen leicht durchführbare und kostengünstige Massnahmen infrage. Dazu gehören:
- Anpassung des Arbeitsplatzes
- Ausbildungskurse
- Suche nach einer passenden neuen Stelle (Arbeitsvermittlung) oder Beratung, um die bisherige Stelle zu erhalten
- Berufsberatung
- sozialberufliche Rehabilitation
- Beschäftigungsmassnahmen
Die Frühintervention dauert maximal 12 Monate. Sie wird abgeschlossen durch einen Grundsatzentscheid der IV-Stelle:
- Integrationsmassnahmen oder Massnahmen beruflicher Art
- oder Prüfung einer IV-Rente
- oder Ablehnung von Leistungen