Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Schwarzarbeit bekämpfen

Schwarzarbeit bekämpfen

Schwarz­arbeit schadet der Wirt­schaft und ist ein persönliches Risiko. Arbeit­gebende und Arbeit­nehmende machen sich damit strafbar.

Unsere Aufgabe

Mass­nahmen zur Bekämpfung von Schwarz­arbeit

Soziale Sicher­heit, Schutz vor den Folgen von Invalidität und Arbeits­losig­keit sowie eine Rente nach der Pensionierung stehen allen zu. Schwarz­arbeit gefährdet diese sozialen Errungen­schaften. Sie ist kein Kavaliers­delikt. Sozial­versicherungs­beiträge abzurechnen ist einfach. Damit auch Arbeit­nehmende mit kleinen Ein­kommen den Versicherungs­schutz erhalten, der ihnen rechtlich zusteht, gibt es das vereinfachte Abrechnungs­verfahren mit Steuer­abzug. Es reduziert den administrativen Aufwand für Privat­haushalte mit Angestellten sowie für Klein­unternehmen mit geringer Lohn­summe auf das Minimum.

Weiter hat die SVA Zürich eine spezielle Stelle geschaffen für die Bekämpfung von Schwarz­arbeit im Beitrags­wesen. Die Haupt­aufgabe besteht darin, nicht korrekt abgerechnete Löhne bei den Arbeit­gebenden nachzufordern. Die Stelle arbeitet eng zusammen mit dem kantonalen Kontroll­organ «Schwarz­arbeit» des Amtes für Wirt­schaft.

Zentrale Koordinationsstelle

Hinweise für Verdachtsfälle im Kanton Zürich bitte an

Amt für Wirtschaft (AWI)
Arbeitsbedingungen / KKO
8090 Zürich

Gesetzliche Grundlage

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit stützt sich auf diese gesetzlichen Grundlagen:

Weitere Informationen

Kontakt

Footer