Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit
Soziale Sicherheit, Schutz vor den Folgen von Invalidität und Arbeitslosigkeit sowie eine Rente nach der Pensionierung stehen allen zu. Schwarzarbeit gefährdet diese sozialen Errungenschaften. Sie ist kein Kavaliersdelikt. Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen ist einfach. Damit auch Arbeitnehmende mit kleinen Einkommen den Versicherungsschutz erhalten, der ihnen rechtlich zusteht, gibt es das vereinfachte Abrechnungsverfahren mit Steuerabzug. Es reduziert den administrativen Aufwand für Privathaushalte mit Angestellten sowie für Kleinunternehmen mit geringer Lohnsumme auf das Minimum.
Weiter hat die SVA Zürich eine spezielle Stelle geschaffen für die Bekämpfung von Schwarzarbeit im Beitragswesen. Die Hauptaufgabe besteht darin, nicht korrekt abgerechnete Löhne bei den Arbeitgebenden nachzufordern. Die Stelle arbeitet eng zusammen mit dem kantonalen Kontrollorgan «Schwarzarbeit» des Amtes für Wirtschaft und Arbeit.