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Produkte und übertragene Aufgaben

Produkte und übertragene Aufgaben

AHV, IV und Prämienverbillligung sind unsere bekanntesten Produkte. Wir stellen alle Leistungen und Auf­gaben vor.

AHV

Alters- und Hinterlassenen­versicherung

Die AHV zahlt Alters­renten für Frauen und Männer im Renten­alter sowie Hinterlassenen­renten für Witwen, Witwer und Waisen. Unter bestimmten Voraus­setzungen zahlt sie auch Hilflosen­entschädigungen und leistet Beiträge an Hilfs­mittel.

IV

Invaliden­versicherung 

Bei Kindern und Jugendlichen finanziert die IV medizinische Mass­nahmen, und sie begleitet die erst­malige berufliche Aus­bildung. Wenn die Arbeits­fähigkeit von Erwachsenen durch Krank­heit oder Unfall ein­geschränkt ist, unter­stützt die IV mit Eingliederungs­mass­nahmen, Arbeits­vermittlung und Hilfs­mitteln. Die IV berät Arbeit­geber zur Prävention, und sie fördert die Eingliederung auch finanziell. Wenn die Eingliederung aufgrund der Diagnose aus­geschlossen werden muss, folgt die Renten­prüfung. Bei erhöhtem Pflege­aufwand kennt die IV die Hilflosen­entschädigung und den Assistenz­beitrag für das Wohnen zu Hause.

Prämienverbilligung

Beitrag für die obligatorische Krankenversicherung

Wer in der Schweiz wohnt, muss in der Kranken­versicherung grund­versichert sein. Das Haus­halt­budget von Personen mit wirtschaftlich bescheidenen Mitteln wird mit der Prämien­verbilligung ent­lastet. Die individuelle Prämien­verbilligung (IPV) wird aufgrund der Steuer­faktoren zugesprochen. Die SVA Zürich ermittelt die Anspruchs­berechtigten auf­grund der Steuer­faktoren. Personen mit Sozial­hilfe oder mit Ergänzungs­leistungen haben automatisch Anspruch auf Prämien­verbilligung. Die Auszahlung der Prämien­verbilligung erfolgt aus­schliesslich an die Kranken­versicherer.

Familienzulagen

Kinder- und Ausbildungszulagen

Die Familien­zulagen sollen die finanzielle Mehr­belastung durch Kinder teil­weise aus­gleichen. Zulagen erhalten Arbeit­nehmende, Selbständig­erwerbende und Nicht­erwerbs­tätige. Bis zum 16. Altersjahr erhalten die Eltern eine Kinder­zulage. Diese wird von der Ausbildungs­zulage abgelöst. Ausbildungs­zulagen können für Kinder in Aus­bildung bis zum 25. Altersjahr bezogen werden. Die Kosten für die Familien­zulagen für Nicht­erwerbs­tätige trägt der Kanton. Arbeit­gebende und Selbständig­erwerbende finanzieren die Zulagen solidarisch mit Beiträgen an die Familien­ausgleichs­kasse.

EO

Erwerbs­ersatz für Dienst­leistende

Wer Dienst leistet in der Schweizerischen Armee, im Zivil­schutz, im Rot­kreuz­dienst oder im Zivil­dienst, hat Anspruch auf Erwerbs­ausfall­entschädigung – den Erwerbs­ersatz. Wer Dienst leistet, erhält eine Melde­karte. Diese gilt auch als EO-Anmeldung. Angestellte über­geben die Karte der Arbeit­geberin oder dem Arbeit­geber. Wenn diese während der Dienst­zeit den Lohn weiter­bezahlt, geht die Entschädigung an die Arbeit­gebenden. 

Erwerbs­ersatz für Eltern

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges und auch einschneidendes Ereignis für Eltern. In der Schweiz haben beide Elternteile Anspruch auf bezahlten Urlaub: 14 Wochen für Mütter, zwei Wochen für Väter.

Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und alles geht gut. Trotzdem kommt es vor, dass das Schicksal zuschlägt.  Ein bisher gesundes Kind erkrankt ganz schwer oder verunfallt tragisch. Mutter oder Vater können der Arbeit nicht mehr nachgehen, weil ihr Kind plötzlich ein Intensiv­pflegefall ist. Es kommt zum Erwerbs­ausfall. Eltern können Anspruch auf Pflege­ent­schädi­gungen stellen.

EL

Ergänzungsleistungen zur AHV / IV

Wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter bestimmten Voraus­setzungen Anspruch auf Ergänzungs­leistungen. Diese garantieren Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich fest­gelegtes Mindest­einkommen. Für die Ergänzungs­leistungen sind die Gemeinden zuständig. Diese können das komplexe Geschäft aber der SVA Zürich über­tragen. Die Anmeldung für Ergänzungs­leistungen nimmt immer die Gemeinde entgegen.

ÜL

Überbrückungs­leistungen

Überbrückungs­leistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Renten­alter ihre Erwerbs­arbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Alters­rente beziehen können. 

Weitere Aufgaben

Rückerstattung der CO₂-Abgabe an Firmen

Der Bund erhebt eine Lenkungs­abgabe auf fossilen Brenn­stoffen. Die Rück­verteilung des Abgabe­ertrags an die Wirtschaft erfolgt durch die Ausgleichs­kassen. Auf Bundes­ebene ist das Bundesamt für Umwelt zuständig für die CO₂-Abgabe. 

Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich

Der Berufs­bildungs­fonds soll im Kanton Zürich Anreize für Unter­nehmen schaffen, Lehr­stellen anzubieten. Die Familien­ausgleichs­kassen ziehen die Beiträge ein. Der kantonale Berufs­bildungs­fonds soll sicher­stellen, dass auch Arbeit­gebende, die keine Lernenden aus­bilden, einen Beitrag an die Berufs­bildung leisten.

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