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Produkte und übertragene Aufgaben
Produkte und übertragene Aufgaben
AHV, IV und Prämienverbillligung sind unsere bekanntesten Produkte. Wir stellen alle Leistungen und Aufgaben vor.
AHV
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die AHV zahlt Altersrenten für Frauen und Männer im Rentenalter sowie Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt sie auch Hilflosenentschädigungen und leistet Beiträge an Hilfsmittel.
IV
Invalidenversicherung
Bei Kindern und Jugendlichen finanziert die IV medizinische Massnahmen, und sie begleitet die erstmalige berufliche Ausbildung. Wenn die Arbeitsfähigkeit von Erwachsenen durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist, unterstützt die IV mit Eingliederungsmassnahmen, Arbeitsvermittlung und Hilfsmitteln. Die IV berät Arbeitgeber zur Prävention, und sie fördert die Eingliederung auch finanziell. Wenn die Eingliederung aufgrund der Diagnose ausgeschlossen werden muss, folgt die Rentenprüfung. Bei erhöhtem Pflegeaufwand kennt die IV die Hilflosenentschädigung und den Assistenzbeitrag für das Wohnen zu Hause.
Prämienverbilligung
Beitrag für die obligatorische Krankenversicherung
Wer in der Schweiz wohnt, muss in der Krankenversicherung grundversichert sein. Das Haushaltbudget von Personen mit wirtschaftlich bescheidenen Mitteln wird mit der Prämienverbilligung entlastet. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird aufgrund der Steuerfaktoren zugesprochen. Die SVA Zürich ermittelt die Anspruchsberechtigten aufgrund der Steuerfaktoren. Personen mit Sozialhilfe oder mit Ergänzungsleistungen haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt ausschliesslich an die Krankenversicherer.
Familienzulagen
Kinder- und Ausbildungszulagen
Die Familienzulagen sollen die finanzielle Mehrbelastung durch Kinder teilweise ausgleichen. Zulagen erhalten Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Bis zum 16. Altersjahr erhalten die Eltern eine Kinderzulage. Diese wird von der Ausbildungszulage abgelöst. Ausbildungszulagen können für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr bezogen werden. Die Kosten für die Familienzulagen für Nichterwerbstätige trägt der Kanton. Arbeitgebende und Selbständigerwerbende finanzieren die Zulagen solidarisch mit Beiträgen an die Familienausgleichskasse.
EO
Erwerbsersatz für Dienstleistende
Wer Dienst leistet in der Schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst oder im Zivildienst, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz. Wer Dienst leistet, erhält eine Meldekarte. Diese gilt auch als EO-Anmeldung. Angestellte übergeben die Karte der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber. Wenn diese während der Dienstzeit den Lohn weiterbezahlt, geht die Entschädigung an die Arbeitgebenden.
Erwerbsersatz für Eltern
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges und auch einschneidendes Ereignis für Eltern. In der Schweiz haben beide Elternteile Anspruch auf bezahlten Urlaub: 14 Wochen für Mütter, zwei Wochen für Väter.
Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und alles geht gut. Trotzdem kommt es vor, dass das Schicksal zuschlägt. Ein bisher gesundes Kind erkrankt ganz schwer oder verunfallt tragisch. Mutter oder Vater können der Arbeit nicht mehr nachgehen, weil ihr Kind plötzlich ein Intensivpflegefall ist. Es kommt zum Erwerbsausfall. Eltern können Anspruch auf Pflegeentschädigungen stellen.
EL
Ergänzungsleistungen zur AHV / IV
Wer eine AHV- oder IV-Rente bezieht und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese garantieren Rentnerinnen und Rentnern ein gesetzlich festgelegtes Mindesteinkommen. Für die Ergänzungsleistungen sind die Gemeinden zuständig. Diese können das komplexe Geschäft aber der SVA Zürich übertragen. Die Anmeldung für Ergänzungsleistungen nimmt immer die Gemeinde entgegen.
ÜL
Überbrückungsleistungen
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.
Weitere Aufgaben
Rückerstattung der CO₂-Abgabe an Firmen
Der Bund erhebt eine Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen. Die Rückverteilung des Abgabeertrags an die Wirtschaft erfolgt durch die Ausgleichskassen. Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Umwelt zuständig für die CO₂-Abgabe.
Berufsbildungsfonds des Kantons Zürich
Der Berufsbildungsfonds soll im Kanton Zürich Anreize für Unternehmen schaffen, Lehrstellen anzubieten. Die Familienausgleichskassen ziehen die Beiträge ein. Der kantonale Berufsbildungsfonds soll sicherstellen, dass auch Arbeitgebende, die keine Lernenden ausbilden, einen Beitrag an die Berufsbildung leisten.