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Beiträge von Selbständigerwerbenden

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Hinweise zur Eingabe der Daten

Freibetrag nach Referenzalter

Für Selbständigerwerbende, die das erreicht haben, gilt ein Freibetrag von CHF 16'800.00 pro Jahr. Für ein korrektes Resultat ist dies bei der Eingabe zu berücksichtigen.

Beispiel: Ein Mann ist im Vorjahr 65-jährig geworden und erzielt aktuell ein Reineinkommen von CHF 80'000.00. Bei ganzjähriger selbständiger Tätigkeit gilt für ihn der volle Freibetrag von CHF 16'800.00. Im Rechner ist deshalb als Reineinkommen einzugeben: CHF 63'200.00, also 80'000 minus 16'800.

Neu: Verzicht auf Freibetrag möglich

Seit dem 1. Januar 2024 können Selbständigerwerbende auf den Abzug des Freibetrags verzichten. Wer auf den Abzug verzichten möchte, muss dies der zuständigen Ausgleichskasse bis zum 31. Dezember des betreffenden Beitragsjahres mitteilen.

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