Eine hohe Rückforderung kann für Betroffene eine grosse finanzielle Belastung sein. Was können Sie tun, wenn Sie nicht in der Lage sind, den ganzen Betrag innert der Zahlungsfrist von 30 Tagen zu bezahlen?
Informieren Sie uns möglichst rasch. Dann prüfen wir folgende Entlastungsmassnahmen:
- Verrechnung
Wenn Sie von uns eine AHV/IV-Rente oder Hilflosenentschädigung erhalten, ist eine Verrechnung möglich. Das heisst: Wir ziehen jeden Monat einen Teil der Rückforderung von Ihrer Rente oder Hilflosenentschädigung ab.
- Einmaliger Zahlungsaufschub
- Ratenzahlung
Sie zahlen die Rückforderung in monatlichen Raten ab.
Wie hoch ist die monatliche Rate oder der monatliche Abzug?
Das hängt davon ab, wie hoch die Rückforderung ist und was für Sie finanziell möglich ist. Wir vereinbaren mit Ihnen einen verbindlichen Ratenplan.
Wie lange dauert eine Ratenzahlung oder eine Verrechnung?
Auch das hängt davon ab, wie hoch die Rückforderung ist und was für Sie finanziell möglich ist. Das Gesetz setzt aber eine Grenze: Die Rückforderung ist innert höchstens 5 Jahren zu bezahlen. Also vor Ende der Verwirkungsfrist.
Mit diesen Massnahmen können wir Ihnen entgegenkommen, um eine Betreibung zu vermeiden. Bitte informieren Sie uns deshalb möglichst rasch, wenn Sie wegen einer Rückforderung in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wenden Sie sich an die auf der Rückforderungsverfügung genannte Kundenberaterin oder an den Kundenberater.