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Rückforderung bezahlen

Rückforderung bezahlen

Zu Unrecht bezogene AHV/IV-Renten, Hilflosen­entschädigungen oder IV-Taggelder müssen wir zurück­fordern. Bei Zahlungs­schwierigkeiten prüfen wir auf Anfrage die Optionen Verrechnung, Zahlungs­aufschub oder Ratenzahlung.

Eine hohe Rückforderung kann für Betroffene eine grosse finanzielle Belastung sein. Was können Sie tun, wenn Sie nicht in der Lage sind, den ganzen Betrag innert der Zahlungsfrist von 30 Tagen zu bezahlen? 

Informieren Sie uns möglichst rasch. Dann prüfen wir folgende Entlastungs­massnahmen: 

  • Verrechnung
    Wenn Sie von uns eine AHV/IV-Rente oder Hilflosen­entschädigung erhalten, ist eine Verrechnung möglich. Das heisst: Wir ziehen jeden Monat einen Teil der Rückforderung von Ihrer Rente oder Hilflosen­entschädigung ab.
  • Einmaliger Zahlungsaufschub
  • Ratenzahlung
    Sie zahlen die Rückforderung in monatlichen Raten ab.

Wie hoch ist die monatliche Rate oder der monatliche Abzug?
Das hängt davon ab, wie hoch die Rückforderung ist und was für Sie finanziell möglich ist. Wir vereinbaren mit Ihnen einen verbindlichen Ratenplan. 

Wie lange dauert eine Ratenzahlung oder eine Verrechnung?
Auch das hängt davon ab, wie hoch die Rückforderung ist und was für Sie finanziell möglich ist. Das Gesetz setzt aber eine Grenze: Die Rückforderung ist innert höchstens 5 Jahren zu bezahlen. Also vor Ende der Verwirkungsfrist. 

Mit diesen Massnahmen können wir Ihnen entgegen­kommen, um eine Betreibung zu vermeiden. Bitte informieren Sie uns deshalb möglichst rasch, wenn Sie wegen einer Rückforderung in Zahlungs­schwierigkeiten geraten. Wenden Sie sich an die auf der Rückforderungs­verfügung genannte Kunden­beraterin oder an den Kundenberater.

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