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Auszahlungstermine für AHV- und IV-Renten

Auszahlungstermine für AHV- und IV-Renten

Die AHV- und IV-Renten, Ergänzungs­leistungen sowie Überbrückungs­leistungen werden am 5. Arbeits­tag des Monats ausbezahlt. 

Kurz erklärt

AHV- und IV-Renten, Ergänzungs­leistungen sowie Überbrückungs­leistungen zahlt die SVA Zürich bereits am 5. Arbeitstag des betreffenden Monats aus. Der Betrag sollte spätestens am Folgetag auf dem Post- oder Bankkonto ersichtlich sein. Das Gesetz schreibt die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats vor (Art. 72 AHV-Verordnung).  

Nicht als Arbeitstage gelten:
Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai.

Auszahlungstermine 2023

Gültig für Versicherte, die ihre Rente, Ergänzungs­leistungen, oder Überbrückungs­leistungen von der SVA Zürich erhalten.

Lesebeispiel: Am 9. Januar 2023 wird die Januar-Rente ausbezahlt.

  • Montag, 9. Januar 2023
  • Dienstag, 7. Februar 2023
  • Dienstag, 7. März 2023
  • Dienstag, 11. April 2023
  • Montag, 8. Mai 2023
  • Mittwoch, 7. Juni 2023
  • Freitag, 7. Juli 2023
  • Dienstag, 8. August 2023
  • Donnerstag, 7. September 2023
  • Freitag, 6. Oktober 2023
  • Dienstag, 7. November 2023
  • Donnerstag, 7. Dezember 2023

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