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Ergänzungsleistungen: Sinn und Zweck

Ergänzungsleistungen: Sinn und Zweck

Ergänzungsleistungen

Ergänzungs­leistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebens­kosten nicht decken. Im Kanton Zürich werden sie Zusatz­leistungen genannt.  

Sinn und Zweck

Kurz erklärt

Ergänzungs­leistungen sind eine Versicherungs­leistung der AHV oder IV, keine Sozial­hilfe. Sie sichern AHV- und IV-Renten­berechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindest­einkommen.  

Ergänzungs­leistungen umfassen haupt­sächlich zwei finanzielle Beiträge:

EL-Reform 2021

Das Wichtigste in Kürze

Seit 2021 gilt schweizweit ein neues Gesetz. Die Gesetzesänderung brachte vier wesentliche Änderungen mit sich. Diese betreffen den Mietzins, das Vermögen, die Rückerstattung aus dem Erbe und die Krankenkassenprämie.

In der News zur «Reform der Ergänzungsleistungen» sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. 

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