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Ergänzungsleistungen: Leistung
Ergänzungsleistungen: Leistung
Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht decken. Im Kanton Zürich werden sie Zusatzleistungen genannt.
Wie hoch sind die Freibeträge?
Für die Berechnung des Anspruchs und der Höhe der Ergänzungsleistungen bleibt ein Teil des Vermögens unberücksichtigt. Dies entspricht dem Freibetrag.
Berechnungsbeispiel und Aufteilung der Regionen
Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit drei Kindern lebt in der Region 1. Für sie gilt der 4-Personen-Tarif bei der Ermittlung des Mietzinsmaximums. Der Familie wird maximal 25'200 Franken für die Miete pro Jahr angerechnet.
Vergütung von Krankheits-, Behinderungs- und Zahnbehandlungskosten
Die Vergütung der zusätzlichen Kosten ist beschränkt:
Alleinstehende: CHF 25'000.00 / Jahr
Ehepaare: CHF 50'000.00 / Jahr
Vollwaisen: CHF 10'000.00 / Jahr
Heimbewohnerinnen und –bewohner: CHF 6000.00 / Jahr