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Ergänzungsleistungen: Anmeldung

Ergänzungsleistungen: Anmeldung

Ergänzungsleistungen

Ergänzungs­leistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebens­kosten nicht decken. Im Kanton Zürich werden sie Zusatz­leistungen genannt.  

Anmeldung

Vorgehen

Die Anmeldung für Ergänzungs­leistungen zur AHV/IV muss schriftlich erfolgen. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden zuständig für die Durchführung der Ergänzungs­leistungen. Im Kanton Zürich haben 97 Gemeinden die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Leistungen der SVA Zürich übertragen. Wer seinen Wohn­sitz in einer dieser Gemeinden hat, reicht die EL-Anmeldung bei der SVA Zürich ein. Einwohnerinnen und Einwohner der übrigen Gemeinden senden ihre Anmeldung an die Durchführungsstelle ihres Wohnsitzes. Wer in der Stadt Zürich wohnt, schickt die Anmeldung dem Amt für Zusatzleistungen.

Gemeinden bei der SVA Zürich

Die SVA Zürich betreut für 97 Gemeinden im Kanton Zürich die Ergänzungs­leistungs­dossiers. Die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gemeinden wenden sich bitte direkt an die SVA Zürich.

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Kontakt

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