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Ergänzungsleistungen: Anmeldung

Ergänzungsleistungen: Anmeldung

Ergänzungsleistungen

Ergänzungs­leistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebens­kosten nicht decken. Im Kanton Zürich werden sie Zusatz­leistungen genannt.  

Anmeldung

Vorgehen

Die Anmeldung für Ergänzungs­leistungen zur AHV/IV muss schriftlich erfolgen. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für die Ergänzungs­leistungen zuständig. Diese können die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Leistungen der SVA Zürich übertragen. 95 Gemeinden haben dies getan. Wer seinen Wohn­sitz in einer dieser hat, sendet das ausgefüllte Formular an die SVA Zürich. Einwohnerinnen und Einwohner der übrigen Gemeinden senden ihre Anmeldung an die Durchführungsstelle ihres Wohnsitzes. Wer in der Stadt Zürich wohnt, schickt die Anmeldung dem Amt für Zusatzleistungen.

Gemeinden bei der SVA Zürich

Die SVA Zürich betreut für 95 Gemeinden im Kanton Zürich die Ergänzungs­leistungs­dossiers. Die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gemeinden wenden sich bitte direkt an die SVA Zürich.

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