Kurz erklärt
Der Adoptionsurlaub soll es Kindern unter 4 Jahren und berufstätigen Eltern erleichtern, sich an die neue familiäre Situation zu gewöhnen. Die Eltern haben Anrecht auf insgesamt 14 Tage bezahlten Urlaub.
Anspruch haben künftige Eltern, deren Adoptionsentscheid noch aussteht, und Eltern, die ihr Kind bereits im Ausland adoptiert haben. Keinen Anspruch auf Adoptionsentschädigung haben jedoch Mütter und Väter, die ihr Stiefkind adoptieren, also ein Kind der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners.
Als Entschädigung für den Erwerbsausfall erhalten die Eltern bis zu 14 Taggelder in Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Unterbrechung, höchstens CHF 220.00 pro Tag.
Die 14 Taggelder lassen sich innert 12 Monaten ab Aufnahme des Kindes beziehen, zusammenhängend oder tageweise. Sind beide Elternteile berufstätig, können sie die 14 Tage frei untereinander aufteilen. Pro Tag ist aber nur ein Taggeld für einen Elternteil möglich.
Die Anmeldung ist erst möglich, nachdem alle 14 Urlaubstage bezogen worden sind oder nachdem die 12-monatige Rahmenfrist abgelaufen ist.
Die Mittel für die Adoptionsentschädigung stammen aus der Erwerbsersatzordnung (EO).