Informieren Sie rechtzeitig Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber über Ihren Militärdienst. Klären Sie mit ihr resp. ihm ab, ob er während dieser Zeit weiterhin den Lohn ausbezahlt oder ob Sie die EO-Entschädigung direkt von der Ausgleichskasse erhalten.
Nach geleistetem Dienst bekommen Sie eine EO-Anmeldung (EO-Meldekarte). Darauf vermerkt sind Ihre Diensttage. Wenn Sie angestellt sind oder in den letzten zwölf Monaten vor dem Dienst mindestens 160 Stunden gearbeitet haben, geben Sie die EO-Anmeldung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ab. Er schickt die EO-Anmeldung der zuständigen Ausgleichskasse.
Wenn Sie nicht berufstätig sind, senden Sie die EO-Anmeldung der Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons.