Häufig gestellte Fragen
Ich muss bald ins Militär oder in den Zivilschutz. Was muss ich tun?
Informieren Sie rechtzeitig Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber über Ihren ilitärdienst. Klären Sie mit ihr resp. ihm ab, ob er während dieser Zeit weiterhin den Lohn ausbezahlt oder ob Sie die EO-Entschädigung direkt von der Ausgleichskasse erhalten.
Am Ende des Dienstes bekommen Sie die EO-Anmeldung (EO-Meldekarte) – bei längeren Diensten, zum Beispiel in der Rekrutenschule, bereits im ersten Monat. Darauf vermerkt sind Ihre Diensttage. Wenn Sie angestellt sind oder in den letzten zwölf Monaten vor dem Dienst mindestens 20 Arbeitstage oder mindestens 160 Stunden gearbeitet haben, geben Sie die EO-Anmeldung Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber ab. Er schickt die EO-Anmeldung der zuständigen Ausgleichskasse.
Wenn Sie nicht berufstätig sind, senden Sie die EO-Anmeldung der Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons.
Wie hoch ist meine EO-Entschädigung?
Die Grundentschädigung erhalten alle dienstleistenden Personen, unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Mit dem EO-Online-Rechner können Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer Entschädigung berechnen.
Wenn Sie berufstätig sind, klären Sie mit Ihrer Arbeitgeberin resp. Ihrem Arbeitgeber ab, ob Sie während Ihrem Dienst den vollen Lohn erhalten oder die gesetzlich vorgeschriebenen Ansätze. Wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Kinderzulagen oder Zulagen für Betreuungskosten.
Beilagen zur EO-Anmeldung:
Wann wird die EO-Entschädigung ausbezahlt?
Unabhängig davon, ob Sie erwerbstätig sind oder nicht – für die EO-Entschädigung brauchen wir immer die EO-Anmeldung (EO-Meldekarte). Erst wenn wir die EO-Anmeldung haben, können wir die Höhe berechnen und die Entschädigung auszahlen. Wenn Sie erwerbstätig sind und während Ihrem Dienst weiterhin Lohn erhalten, überweisen wir die Entschädigung Ihrem Arbeitgeber.
Dauert Ihr Dienst länger als einen Monat, kann dies unter Umständen zu einer finanziellen Belastung führen. In diesem Fall können Sie einen Vorbezug der EO-Entschädigung beantragen. Wenden Sie sich an Ihre Rechnungsführerin oder Ihren Rechnungsführer und verlangen Sie die EO-Anmeldung nach zehn Tagen. Reichen Sie diese sofort bei Ihrer Ausgleichskasse ein.