Häufig gestellte Fragen
Ich muss bald ins Militär oder in den Zivilschutz. Wie funktioniert die Entschädigung?
- Sie erhalten im Dienst eine Meldekarte (EO-Anmeldung). Auf der letzten Seite der Meldekarte finden Sie Hinweise zum Ausfüllen und Weiterleiten der Karte.
- Leiten Sie die ausgefüllte Meldekarte gemäss den Hinweisen weiter.
- Wenn Sie angestellt sind, erhalten Sie für die Zeit des Dienstes
– entweder weiterhin Lohn von der Arbeitgeberin, vom Arbeitgeber
– oder die Entschädigung direkt von der zuständigen Ausgleichskasse
- Wenn Sie nicht angestellt sind (z. B. Studierende), erhalten Sie von der zuständigen Ausgleichskasse für die Zeit des Dienstes die Entschädigung.
Bei Verlust der Meldekarte wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Ausgleichskasse (SVA Zürich: Kontaktformular).
Die Meldekarte wird schrittweise ersetzt durch ein Online-Verfahren (siehe oben: «EO für Dienstleistende wird digitalisiert»).
Wie hoch ist meine EO-Entschädigung?
Die Grundentschädigung erhalten alle dienstleistenden Personen, unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Mit dem EO-Online-Rechner können Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer Entschädigung berechnen.
Wenn Sie berufstätig sind, klären Sie mit Ihrer Arbeitgeberin resp. Ihrem Arbeitgeber ab, ob Sie während Ihrem Dienst den vollen Lohn erhalten oder die gesetzlich vorgeschriebenen Ansätze. Wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Kinderzulagen oder Zulagen für Betreuungskosten.
Beilagen zur EO-Anmeldung:
Wann wird die EO-Entschädigung ausbezahlt?
Unabhängig davon, ob Sie erwerbstätig sind oder nicht – für die EO-Entschädigung brauchen wir immer die EO-Anmeldung (EO-Meldekarte). Erst wenn wir die EO-Anmeldung haben, können wir die Höhe berechnen und die Entschädigung auszahlen. Wenn Sie erwerbstätig sind und während Ihrem Dienst weiterhin Lohn erhalten, überweisen wir die Entschädigung Ihrem Arbeitgeber.
Dauert Ihr Dienst länger als einen Monat, kann dies unter Umständen zu einer finanziellen Belastung führen. In diesem Fall können Sie einen Vorbezug der EO-Entschädigung beantragen. Wenden Sie sich an Ihre Rechnungsführerin oder Ihren Rechnungsführer und verlangen Sie die EO-Anmeldung nach zehn Tagen. Reichen Sie diese sofort bei Ihrer Ausgleichskasse ein.