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Rund um Militär- und Zivildienst

Rund um Militär- und Zivildienst

Wenn Sie Militär- oder Zivil­dienst leisten, erhalten Sie als Erwerbs­ersatz (EO) 80 Prozent Ihres Lohnes entschädigt.  

EO für Dienstleistende wird digitalisiert

Ein Online-Verfahren löst die bisherigen Melde­­karten ab. Die Umstellung erfolgt gestaffelt. Sie hat im Februar 2026 mit den «Jugend + Sport»-Kursen begonnen.

Häufig gestellte Fragen

Ich muss bald ins Militär oder in den Zivilschutz. Was muss ich tun?

Informieren Sie rechtzeitig Ihre Arbeit­geberin oder Ihren Arbeit­geber über Ihren ilitär­dienst. Klären Sie mit ihr resp. ihm ab, ob er während dieser Zeit weiterhin den Lohn ausbezahlt oder ob Sie die EO-Entschädigung direkt von der Ausgleichs­kasse erhalten.

Am Ende des Dienstes bekommen Sie die EO-Anmeldung (EO-Meldekarte) – bei längeren Diensten, zum Beispiel in der Rekruten­schule, bereits im ersten Monat. Darauf vermerkt sind Ihre Dienst­tage. Wenn Sie angestellt sind oder in den letzten zwölf Monaten vor dem Dienst mindestens 20 Arbeitstage oder mindestens 160 Stunden gearbeitet haben, geben Sie die EO-Anmeldung Ihrer Arbeit­geberin oder Ihrem Arbeit­geber ab. Er schickt die EO-Anmeldung der zuständigen Ausgleichs­kasse.

Wenn Sie nicht berufs­tätig sind, senden Sie die EO-Anmeldung der Ausgleichs­kasse Ihres Wohnsitz­kantons.  

Wie hoch ist meine EO-Entschädigung?

Die Grund­entschädigung erhalten alle dienst­leistenden Personen, unabhängig von der Erwerbs­tätigkeit. Mit dem EO-Online-Rechner können Sie die voraus­sichtliche Höhe Ihrer Entschädigung berechnen.

Wenn Sie berufstätig sind, klären Sie mit Ihrer Arbeit­geberin resp. Ihrem Arbeit­geber ab, ob Sie während Ihrem Dienst den vollen Lohn erhalten oder die gesetzlich vorgeschriebenen Ansätze. Wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, haben Sie möglicher­weise Anspruch auf Kinder­zulagen oder Zulagen für Betreuungs­kosten.

Beilagen zur EO-Anmeldung:

Wann wird die EO-Entschädigung ausbezahlt?

Unabhängig davon, ob Sie erwerbs­tätig sind oder nicht – für die EO-Entschädigung brauchen wir immer die EO-Anmeldung (EO-Meldekarte). Erst wenn wir die EO-Anmeldung haben, können wir die Höhe berechnen und die Entschädigung auszahlen. Wenn Sie erwerbs­tätig sind und während Ihrem Dienst weiterhin Lohn erhalten, überweisen wir die Entschädigung Ihrem Arbeit­geber.

Dauert Ihr Dienst länger als einen Monat, kann dies unter Umständen zu einer finanziellen Belastung führen. In diesem Fall können Sie einen Vorbezug der EO-Entschädigung beantragen. Wenden Sie sich an Ihre Rechnungs­führerin oder Ihren Rechnungs­führer und verlangen Sie die EO-Anmeldung nach zehn Tagen. Reichen Sie diese sofort bei Ihrer Ausgleichs­kasse ein. 

Weitere Informationen

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