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Rund um Militär- und Zivildienst

Rund um Militär- und Zivildienst

Wenn Sie Militär- oder Zivil­dienst leisten, erhalten Sie als Erwerbs­ersatz (EO) 80 Prozent Ihres Lohnes entschädigt.  

EO für Dienstleistende wird digitalisiert

Ein Online-Verfahren löst die bisherigen Melde­­karten ab. Die Umstellung erfolgt gestaffelt.

Häufig gestellte Fragen

Ich muss bald ins Militär oder in den Zivilschutz. Wie funktioniert die Entschädigung?

  1. Sie erhalten im Dienst eine Meldekarte (EO-Anmeldung). Auf der letzten Seite der Meldekarte finden Sie Hinweise zum Ausfüllen und Weiter­leiten der Karte.
  2. Leiten Sie die ausgefüllte Meldekarte gemäss den Hinweisen weiter. 
  3. Wenn Sie angestellt sind, erhalten Sie für die Zeit des Dienstes
    – entweder weiterhin Lohn von der Arbeit­geberin, vom Arbeit­geber
    – oder die Entschädigung direkt von der zuständigen Ausgleichskasse
  4. Wenn Sie nicht angestellt sind (z. B. Studierende), erhalten Sie von der zuständigen Ausgleichs­kasse für die Zeit des Dienstes die Entschädigung.

Bei Verlust der Meldekarte wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Ausgleichskasse (SVA Zürich: Kontaktformular).

Die Meldekarte wird schrittweise ersetzt durch ein Online-Verfahren (siehe oben: «EO für Dienst­leistende wird digitalisiert»).  

Wie hoch ist meine EO-Entschädigung?

Die Grund­entschädigung erhalten alle dienst­leistenden Personen, unabhängig von der Erwerbs­tätigkeit. Mit dem EO-Online-Rechner können Sie die voraus­sichtliche Höhe Ihrer Entschädigung berechnen.

Wenn Sie berufstätig sind, klären Sie mit Ihrer Arbeit­geberin resp. Ihrem Arbeit­geber ab, ob Sie während Ihrem Dienst den vollen Lohn erhalten oder die gesetzlich vorgeschriebenen Ansätze. Wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, haben Sie möglicher­weise Anspruch auf Kinder­zulagen oder Zulagen für Betreuungs­kosten.

Beilagen zur EO-Anmeldung:

Wann wird die EO-Entschädigung ausbezahlt?

Unabhängig davon, ob Sie erwerbs­tätig sind oder nicht – für die EO-Entschädigung brauchen wir immer die EO-Anmeldung (EO-Meldekarte). Erst wenn wir die EO-Anmeldung haben, können wir die Höhe berechnen und die Entschädigung auszahlen. Wenn Sie erwerbs­tätig sind und während Ihrem Dienst weiterhin Lohn erhalten, überweisen wir die Entschädigung Ihrem Arbeit­geber.

Dauert Ihr Dienst länger als einen Monat, kann dies unter Umständen zu einer finanziellen Belastung führen. In diesem Fall können Sie einen Vorbezug der EO-Entschädigung beantragen. Wenden Sie sich an Ihre Rechnungs­führerin oder Ihren Rechnungs­führer und verlangen Sie die EO-Anmeldung nach zehn Tagen. Reichen Sie diese sofort bei Ihrer Ausgleichs­kasse ein. 

Weitere Informationen

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