Falls der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit in seiner bisherigen Tätigkeit nicht wieder voll arbeitsfähig sein wird, raten Sie ihm zur IV-Anmeldung und unterstützen Sie ihn dabei. Wenn der Mitarbeitende nicht kooperiert (z. B. wegen psychischer Probleme), können Sie bei der IV-Stelle seines Wohnkantons eine Früherfassungsmeldung machen. Dazu muss der Mitarbeitende lediglich informiert sein. Sein Einverständnis oder seine Unterschrift sind dazu nicht erforderlich.
Unser Rat: Warten Sie nicht zu lange. Je früher Sie Kontakt mit uns aufnehmen, desto grösser ist die Chance auf eine nachhaltige Integration. Bei Fragen beraten wir Sie gerne telefonisch unter 044 448 58 58, von 8 bis 17 Uhr.