Voraussetzungen Erwachsene
Erwachsene haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause leben. Wer noch im Heim wohnt, aber einen Heimaustritt plant, kann ebenfalls einen Assistenzbeitrag beantragen.
Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit müssen für einen Assistenzbeitrag ein gewisses Mass an Selbständigkeit aufweisen und zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- einen eigenen Haushalt führen
- auf dem regulären Arbeitsmarkt während mindestens zehn Stunden pro Woche erwerbstätig sein
- Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe absolvieren
- bereits am 18. Geburtstag einen Assistenzbeitrag bezogen haben aufgrund eines Intensivpflegezuschlags für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag
Voraussetzungen Minderjährige
Minderjährige haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, zu Hause leben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- in einer Regelklasse die obligatorische Schule regelmässig besuchen, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren
- auf dem regulären Arbeitsmarkt während mindestens zehn Stunden pro Woche erwerbstätig sein
- einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag beziehen
Beginn und Ende des Anspruchs
Der Anspruch entsteht mit der Leistungsanmeldung für den Assistenzbeitrag und erlischt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (z. B. Heimeintritt). Nach Erreichen des Rentenalters wird ein bestehender Assistenzbeitrag höchstens im bisherigen Umfang fortgeführt.