Eigene Mitarbeitende integrieren
Ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter psychisch erkrankt und längere Zeit am Arbeitsplatz ausgefallen, erfolgt der Aufbau der Arbeitsfähigkeit schrittweise. Die frühe Wiedereinbindung in das Unternehmen kann hilfreich sein.
Die IV-Stelle unterstützt auf mehreren Ebenen, wenn der Wiedereinstieg im bisherigen Unternehmen möglich ist.
- Beratung und Begleitung durch einen IV-Job Coach
- gegebenenfalls Anspruch auf IV-Taggelder
- Aufwandsentschädigung von bis zu 100 Franken pro Tag an Arbeitgebende
Neuanstellung mit kostenloser Probezeit
Ein Arbeitsversuch erlaubt Arbeitgebenden, sich vor Vertragsabschluss von der Leistungsfähigkeit einer IV-Kundin oder eines IV-Kunden zu überzeugen. An einer Festanstellung interessierte Arbeitgebende und durch die IV-Stelle vermittelte Mitarbeitende können sich während maximal sechs Monaten kennenlernen. Arbeitgebende sind nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden. Die IV-Kundin oder der IV-Kunde erhält anstelle eines Lohnes IV-Taggelder oder weiterhin eine Rente.
Während des Arbeitsversuchs besteht kein Arbeitsverhältnis nach Obligationenrecht. Es gelten jedoch einzelne Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts wie zum Beispiel Sorgfalts- und Treuepflicht, Befolgung von Anordnungen und Weisungen, Freizeit und Ferien. Die IV- Kunden sind in dieser Zeit über die IV gegen Unfallfolgen versichert. Für von der IV-Kundin, dem IV-Kunden verursachte Schäden haftet die IV gemäss den arbeitsvertragsrechtlichen Bestimmungen.
Die IV-Kundin oder der IV-Kunde ist keiner allfälligen Krankentaggeld-Versicherung des Einsatzbetriebes unterstellt. Bei Anspruch auf IV-Taggeld wird dieses im Krankheitsfall während längstens 30 Tagen weitergewährt.