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IV-Leistungen für Arbeitgebende

IV-Leistungen für Arbeitgebende

Die IV ist für Arbeit­gebende die wichtigste Partnerin für Prävention und berufliche Eingliederung. Wir unterstützen rasch und unkompliziert.

Prävention

Früh­erfassung durch Arbeit­gebende

Prävention ist wichtig, damit aus Krankheit nicht Invalidität wird. Je früher Arbeit­gebende bei gesund­heitlichen Problemen die IV-Spezialistinnen und -Spezialisten kontaktieren, desto grösser ist die Chance, dass es nicht zur Kündigung kommt.

Arbeit­gebende haben die Möglichkeit der Früh­erfassung. Dafür steht ein Online-Formular zur Verfügung. Die Meldung für Früh­erfassung ist bei der IV-Stelle des Wohn­kantons des Mitarbeitenden einzureichen. Diese klärt schnells­möglichst ab, ob die IV mit Leistungen unterstützen kann und eine IV-Anmeldung angezeigt ist. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter muss über die Meldung informiert werden. Die IV-Anmeldung muss die versicherte Person selbst einreichen.

Eigene Mitarbeitende integrieren

Ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter psychisch erkrankt und längere Zeit am Arbeits­platz ausgefallen, erfolgt der Auf­bau der Arbeits­fähigkeit schrittweise. Die frühe Wieder­einbindung in das Unternehmen kann hilfreich sein.

Die IV-Stelle unterstützt auf mehreren Ebenen, wenn der Wieder­einstieg im bisherigen Unternehmen möglich ist.  

  • Beratung und Begleitung durch einen IV-Job Coach
  • gegebenenfalls Anspruch auf IV-Tag­gelder
  • Aufwands­entschädigung von bis zu 100 Franken pro Tag an Arbeit­gebende

Neu­anstellung mit kostenloser Probe­zeit

Ein Arbeits­versuch erlaubt Arbeit­gebenden, sich vor Vertrags­abschluss von der Leistungs­fähigkeit einer IV-Kundin oder eines IV-Kunden zu über­zeugen. An einer Fest­anstellung interessierte Arbeit­gebende und durch die IV-Stelle vermittelte Mitarbeitende können sich während maximal sechs Monaten kennen­lernen. Arbeit­gebende sind nicht durch einen Arbeits­vertrag gebunden. Die IV-Kundin oder der IV-Kunde erhält anstelle eines Lohnes IV-Tag­gelder oder weiterhin eine Rente.

Während des Arbeits­versuchs besteht kein Arbeits­verhältnis nach Obligationen­recht. Es gelten jedoch einzelne Bestimmungen des Arbeits­vertrags­rechts wie zum Beispiel Sorgfalts- und Treue­pflicht, Befolgung von Anordnungen und Weisungen, Frei­zeit und Ferien. Die IV- Kunden sind in dieser Zeit über die IV gegen Unfall­folgen versichert. Für von der IV-Kundin, dem IV-Kunden verursachte Schäden haftet die IV gemäss den arbeits­vertrags­rechtlichen Bestimmungen.

Die IV-Kundin oder der IV-Kunde ist keiner allfälligen Kranken­tag­geld-Versicherung des Einsatz­betriebes unterstellt. Bei Anspruch auf IV-Tag­geld wird dieses im Krank­heits­fall während längstens 30 Tagen weiter­gewährt.

Präventions-Hotline für Unternehmen im Kanton Zürich

Unser Beratungsteam ist für die Fragen und Anliegen von Zürcher Unter­nehmen da. Wir sind Anlauf­stelle für HR-Verantwortliche, Vor­gesetzte und für Betroffene selbst.

Arbeitsplatzerhalt

Früh­intervention

Die ersten sechs Monate nach Eingang der IV-Anmeldung sind eine Chance, wenn die Stelle noch vorhanden ist. Wir können nämlich rasch und unkompliziert mit Leistungen unter­stützen, um die Situation am Arbeits­platz zu verbessern. Ziel dieser «Früh­interventions­phase» ist es, die krankheits­bedingte Kündigung zu verhindern. Es handelt sich um Mass­nahmen, die leicht durch­führ­bar, kosten­günstig und wirkungs­voll sind. Während der Frühintervention besteht kein Anspruch auf IV-Taggelder. 

Beispiele dafür sind die Anpassung des Arbeits­platzes, Kurse oder ein Job Coaching bei psychischen Problemen. Ein Job Coach unterstützt die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter und entlastet Vorgesetzte und Team.

Neustart nach Krankheit

Einarbeitungszuschüsse

Finanzielle Unter­stützung bei Fest­anstellung

Wir bezahlen Arbeit­gebende nach der Fest­anstellung einer IV-Kundin, eines IV-Kunden bis zu sechs Monaten Ein­arbeitungs­zuschüsse. Diese übernehmen wir, wenn die Ein­führung krankheits­bedingt mehr Zeit als üblich verlangt. Vielleicht ist auch noch ein Fach­kurs not­wendig, der gegebenen­falls über­nommen werden kann.

Die Höhe der Einarbeitungs­zuschüsse richtet sich nach dem Aufwand der Arbeit­gebenden und der Leistungs­fähigkeit des Arbeit­nehmenden und ist begrenzt auf höchstens 407 Franken pro Tag.

Dank der Einarbeitungs­zuschüsse ist eine sorgfältige und nachhaltige Einführung in das neue Aufgaben­gebiet möglich. Die Produktivität kann schritt­weise erhöht werden.

Offene Stellen können via Online-Formular oder per E-Mail gemeldet werden. Wir schicken die passenden Dossiers.

Personalvermittlung

Bereit für den Wieder­einstieg

Glücklicher­weise haben die meisten Krank­heiten einen positiven Verlauf und wir können mit unseren Kundinnen und Kunden die Stellen­suche angehen. Die IV-Stelle ist eine professionelle und kostenlose Personal­vermittlung. Wir vermitteln Arbeit­gebenden nur Bewerberinnen und Bewerber, die zum Stellen­profil passen. Wir kennen jede Kandidatin, jeden Kandidaten persönlich. So stellen wir sicher, dass die Anforderungen des Unternehmens erfüllt werden können. Und mehr noch: Wir unterstützen während der Einarbeitungs­phase beratend und auch finanziell.

Gute Gründe für unsere Personal­vermittlung

  • Bis zu 6 Monate kosten­lose Probe­zeit: Wenn Unsicher­heit zur Eignung besteht, ist es möglich, mit einem Arbeits­versuch zu starten. Dieser hat den Charakter einer verlängerten Probe­zeit. Er dauert bis zu sechs Monate und ist kostenlos für Arbeit­gebende.
  • Entschädigung des Mehr­aufwands: Es kommt zur Fest­anstellung, doch es ist absehbar, dass die Einarbeitung krankheits­bedingt länger dauern wird. Dann können wir bis zu sechs Monate mit Einarbeitungs­zuschüssen finanziell ent­lasten. So kann die Leistung Schritt für Schritt erhöht werden.
  • Wir begleiten nach der Vermittlung: Wir vermitteln nicht nur, sondern begleiten während der Einarbeitungs­phase. Wir sind bei Fragen und Problemen für Vorgesetzte und Mitarbeitende da. So gelingt der Wieder­einstieg nach Krankheit oder Unfall nachhaltig.

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