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IV-Leistungen für Erwachsene: Taggelder

IV-Leistungen für Erwachsene: IV-Taggeld

IV-Leistungen für Erwachsene

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der IV versichert. Die IV ist da, wenn gesundheitliche Probleme die Arbeits­fähigkeit beeinflussen.

IV-Tag­geld

Voraus­setzungen und Höhe

Während der Ein­glied­erung: Wer vor der Er­krank­ung oder vor dem Unfall berufs­tätig war, hat häufig An­spruch auf ein IV-Tag­geld während einer laufenden Ein­gliederungs­massnahme. Das IV-Tag­geld soll die Kosten für den Lebens­unter­halt ab­decken. Die Höhe des IV-Tag­gelds beträgt in der Regel 80 Prozent des Lohns vor der Er­krank­ung (vor dem Unfall).

Entschädigung für Betreuungs­kosten

Wer vor Eintritt des Gesundheits­schadens nicht erwerbstätig oder nicht in der erstmaligen beruflichen Ausbildung war, hat keinen Anspruch auf ein Tag­geld, aber möglicherweise auf eine Entschädigung für Betreuungs­kosten.

Keine Anmeldung erforderlich

Wenn die IV-Stelle eine Eingliederungs­massnahme zuspricht, dann prüft sie von Amtes wegen immer, ob Anspruch auf Tag­geld besteht.

Auszahlung

Die IV-Stelle erstellt die Verfügung für den Leistungs­anspruch. Die Berechnung und Auszahlung der Tag­gelder und der Entschädigung für Betreuungs­leistungen erfolgen durch die Ausgleichs­kasse. Zuständig ist die Ausgleichs­kasse der letzten Arbeit­geberin oder des letzten Arbeit­gebers.

Meldepflicht

Wer IV-Taggelder erhält, ist verpflichtet, alle Änderungen mit Auswirkung auf den Anspruch zu melden. Mehr zur Meldepflicht

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