IV-Taggeld
Voraussetzungen und Höhe
Während der Eingliederung: Wer vor der Erkrankung oder vor dem Unfall berufstätig war, hat häufig Anspruch auf ein IV-Taggeld während einer laufenden Eingliederungsmassnahme. Das IV-Taggeld soll die Kosten für den Lebensunterhalt abdecken. Die Höhe des IV-Taggelds beträgt in der Regel 80 Prozent des Lohns vor der Erkrankung (vor dem Unfall).
Entschädigung für Betreuungskosten
Wer vor Eintritt des Gesundheitsschadens nicht erwerbstätig oder nicht in der erstmaligen beruflichen Ausbildung war, hat keinen Anspruch auf ein Taggeld, aber möglicherweise auf eine Entschädigung für Betreuungskosten.
Keine Anmeldung erforderlich
Wenn die IV-Stelle eine Eingliederungsmassnahme zuspricht, dann prüft sie von Amtes wegen immer, ob Anspruch auf Taggeld besteht.
Auszahlung
Die IV-Stelle erstellt die Verfügung für den Leistungsanspruch. Die Berechnung und Auszahlung der Taggelder und der Entschädigung für Betreuungsleistungen erfolgen durch die Ausgleichskasse. Zuständig ist die Ausgleichskasse der letzten Arbeitgeberin oder des letzten Arbeitgebers.