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Voraussetzungen

Zusammenarbeit mit der IV-Stelle: Voraussetzungen

Zusammenarbeit mit der IV-Stelle

Möchten Sie als Anbieterin, Anbieter von beruflichen Massnahmen mit der IV-Stelle zusammenarbeiten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Voraussetzungen

Die IV-Stelle der SVA Zürich arbeitet mit Integrations­partnerinnen und -partnern zusammen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass gesund­heitlich beeinträchtigte Menschen Zugang zu einer beruflichen Ausbildung erhalten und sich ins Arbeits­leben integrieren können.

Wer als Anbieterin, Anbieter beruflicher Mass­nahmen mit der IV-Stelle Zürich zusammen­arbeiten will, muss gesetzliche und vertragliche Rahmen­bedingungen einhalten. Dafür müssen Sie Ihr Angebot schriftlich einreichen beim Kontrakt­management.

Angebot für berufliche Massnahme vorstellen

Vorlage nutzen

Bitte stellen Sie uns Ihr Angebot und Ihre Quali­fikationen schriftlich vor. Benutzen Sie dafür eine der unten verlinkten Vorlagen. Schicken Sie Ihre Unter­lagen an kontraktmanagement@svazurich.ch. Wir prüfen Ihre Unter­lagen und melden uns bei Ihnen. 

Bereits in Kontakt mit Kundin oder Kunde

Selbst­deklarations­formular für Coaching einreichen

Sind Sie bereits in Kontakt mit einer IV-Kundin, einem IV-Kunden und möchten ein Coaching für berufliche Massnahmen anbieten? So gehen Sie vor:

  1. Melden Sie sich bei der zuständigen Ein­gliederungs­fachperson der IV-Kundin, des IV-Kunden.
  2. Klären Sie den Bedarf und den Auftrag für ein Coaching.
  3. Reichen Sie für jeden Auftrag ein Selbst­deklarations­formular ein, zusammen mit Ihrer Preis- und Dienstleistungsofferte. Schicken Sie die Unterlagen direkt der Ein­gliederungs­fachperson. Sie erhalten anschliessend eine Kopie der Kosten­gut­sprache.
  4. Schicken Sie spätestens eine Woche nach Abschluss der Mass­nahme einen Abschluss­bericht an integrationsprodukte_iv@svazurich.ch.

Für ein Ausbildungs- oder ein Wohn­angebot muss ein Einzel­vertrag abgeschlossen werden. Nehmen Sie mit der zuständigen Ein­gliederungs­fachperson Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Hinweis zum Datenschutz

Als Coach für berufliche Mass­nahmen verpflichten Sie sich, geltende Daten­schutz- und Sicherheits­bestimmungen einzuhalten und die Vorschriften zum Amts- bzw. Berufs­geheimnis zu beachten. Erwähnen Sie in E-Mails keine vollständigen Namen von IV-Kundinnen und IV-Kunden oder verschlüsseln Sie Ihre E-Mails.

Erbrachte Leistungen verrechnen

Bevorzugte Rechnungs­stellung: elektronisch

Die erbrachten Leistungen können der IV-Stelle elektronisch in Rechnung gestellt werden. Dies ermöglicht eine effizientere Bear­beitung und Zahlung. Um E-Rechnungen aus­stellen zu können, brauchen Sie eine Fakturierungs­software. Weitere Informationen finden Sie hier: elektronische Rechnungs­stellung.

Weitere Informationen

Kontakt

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