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Auszahlungstermine für AHV- und IV-Renten

Auszahlungstermine für AHV- und IV-Renten

AHV- und IV-Renten, Ergänzungs­leistungen sowie Überbrückungs­leistungen überweist die SVA Zürich jeweils am 5. Arbeits­tag des Monats.

Höhere AHV- und IV-Renten ab 2027

Per 1. Januar 2027 steigen die AHV- und IV-Renten sowie die Hilflosenentschädigungen um rund 1,6 Prozent. Dies hat der Bundesrat aufgrund der Lohn- und Preis­entwicklung entschieden. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1'260 auf 1'280 Franken, die maximale AHV/IV-Rente steigt von 2'520 auf 2'560 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). 

Kurz erklärt

AHV- und IV-Renten, Ergänzungs­leistungen sowie Überbrückungs­leistungen zahlt die SVA Zürich bereits am 5. Arbeitstag des betreffenden Monats aus. Der Betrag sollte spätestens am Folgetag auf dem Post- oder Bankkonto ersichtlich sein. Das Gesetz schreibt die Auszahlung bis zum 20. Tag des Monats vor (Art. 72 AHV-Verordnung).  

Nicht als Arbeitstage gelten:
Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage sowie der 2. Januar und der 1. Mai.

Auszahlungstermine 2026

Gültig für Versicherte, die ihre Rente, Ergänzungs­leistungen, oder Überbrückungs­leistungen von der SVA Zürich erhalten.

Lesebeispiel: Am 9. Januar 2026 wird die Rente für den Januar ausbezahlt.

  • Freitag, 9. Januar 2026
  • Freitag, 6. Februar 2026
  • Freitag, 6. März 2026
  • Donnerstag, 9. April 2026
  • Freitag, 8. Mai 2026
  • Freitag, 5. Juni 2026
  • Dienstag, 7. Juli 2026
  • Freitag, 7. August 2026
  • Montag, 7. September 2026
  • Mittwoch, 7. Oktober 2026
  • Freitag, 6. November 2026
  • Montag, 7. Dezember 2026 (auch 13. Altersrente)

Auszahlungstermine Familienzulagen für Nichterwerbstätige

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