Rund um die AHV Arbeitgeber mit Sitz im Ausland
Arbeitgebende mit Sitz im Ausland
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, müssen Sie die Beiträge selber mit der Ausgleichskasse abrechnen.
Wenn Sie in der Schweiz wohnen und für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten, müssen Sie die Beiträge selber mit der Ausgleichskasse abrechnen.