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Rund um die AHV Berufliche Vorsorge

Berufliche Vorsorge

Bei höherem Arbeits­pensum und Lohn ist die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch, z. B. bei einer Anstellung für Pflege und Betreuung. 

Berufliche Vorsorge

Entscheidend ist die Höhe des Lohnes: Die berufliche Vor­sorge ist obligatorisch bei einem Brutto­lohn von mehr als 22'680 Franken im Jahr beziehungs­weise 1'890 Franken im Monat – Ausnahmen siehe unten.

Melden Sie sich bei einer Vorsorge­einrichtung an

Wenn die berufliche Vorsorge für Ihre Angestellten obligatorisch ist, müssen Sie sich einer Vorsorge­einrichtung anschliessen. Wenn Sie sich nicht der Vorsorge­einrichtung Ihres Berufs­verbandes, Ihrer Versicherung oder Ihrer Bank anschliessen können, melden Sie sich bei der Auffang­einrichtung BVG an.

Stiftung Auffang­einrichtung BVG
Elias-Canetti-Strasse 2
Postfach
8050 Zürich
www.aeis.ch

Infos zur Anmeldung als Privat­haushalt

Beiträge in Lohn­prozenten

Als Arbeitgeberin, Arbeit­geber ziehen Sie den Arbeit­nehmer­anteil vom Lohn ab und überweisen ihn zusammen mit dem Arbeit­geber­anteil der Vorsorge­einrichtung.

Ausnahmen von der Versicherungs­pflicht

Die berufliche Vorsorge ist nicht obligatorisch für Arbeit­nehmende, auf die eine der folgenden Eigenschaften zutrifft:

  • noch nicht AHV-pflichtig (AHV-Beitrags­pflicht beginnt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag)
  • Referenzalter der AHV bereits erreicht (Frauen ab 64 Jahren und 6 Monaten, Männer ab 65 Jahren)
  • Brutto­einkommen nicht höher als 22'680 Franken im Jahr (bei einer kürzeren Beschäftigungs­dauer: Anzahl Monate mal 1'890 Franken)
  • befristeter Arbeits­vertrag für höchstens 3 Monate
  • neben­beruflich tätig und bereits für eine haupt­berufliche Erwerbs­tätigkeit obligatorisch versichert oder im Haupt­beruf selbständig erwerbstätig

Vorsorgeplan AN Plus bietet Schutz auch bei kleinen Löhnen

Liegt der Lohn unter der gesetzlichen Eintritts­schwelle, können Sie mit dem freiwilligen Vorsorgeplan AN Plus der Stiftung Auffang­einrichtung BVG Ihre Angestellten bereits ab einem Jahreslohn von 2'500 Franken absichern – für mehr Sicherheit im Alter und bei Invalidität.

Weitere Informationen

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