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Hilfsmittel IV

Hilfsmittel IV

Die IV übernimmt Hilfs­mittel, damit die Versicherten weiter erwerbs­tätig oder im bisherigen Aufgaben­bereich (z. B. im Haus­halt) tätig bleiben können.

Sinn und Zweck

Hilfs­mittel der IV unter­stützen die Versicherten darin, ihren All­tag möglichst selb­ständig und un­ab­hängig zu bewältigen oder weiter erwerbs­tätig zu bleiben. 

Wer hat Anspruch?

Voraus­setzungen

Bei den Anspruchs­voraus­setzungen unterscheidet die IV zwischen Hilfs­mitteln für den persönlichen All­tag und Hilfs­mitteln für den Erhalt der Erwerbs­fähigkeit. Anspruch auf ein Hilfs­mittel hat, wer dieses mindestens ein Jahr braucht, es ärztlich verordnet ist und auf der Liste des Bundes steht.   

Wer das erste Mal im AHV-Alter auf Hilfs­mittel angewiesen ist, kann einen Anspruch auf bestimmte Hilfs­mittel der AHV geltend machen. Wer bereits vor dem AHV-Alter Hilfs­mittel der IV hatte, erhält diese auch nach der Pensionierung – sofern die Voraus­setzungen noch erfüllt sind.  

Hilfs­mittel bei Geburts­gebrechen

Versicherte mit anerkannten Geburts­gebrechen haben bis zum vollendeten 20. Alters­jahr unter bestimmten Voraus­setzungen Anspruch auf .

Kein Anspruch auf Hilfs­mittel – weitere Möglich­keiten

Wenn kein Anspruch auf Hilfs­mittel der IV besteht, kann unter Umständen die Pro Infirmis helfen. Sie kann Hilfs­mittel leih­weise abgeben oder bei der Anschaffung finanziell unter­stützen.  

Leistung

Hilfs­mittel zum Erhalt der Erwerbs­tätigkeit

Die IV finanziert bestimmte Hilfs­mittel, damit Versicherte weiter erwerbs­tätig bleiben, den bisherigen Aufgaben­bereich bewältigen oder eine Schulung oder Aus­bildung absolvieren können.  

Beispiele für Hilfs­mittel zum Erhalt der Erwerbs­tätigkeit sind:

  • Beiträge an ein Fahr­zeug
  • Treppen­lifte und Hebe­bühnen
  • der Behinderung angepasste Sitz-, Liege- und Steh­vorrichtungen sowie Arbeits­flächen

Hilfs­mittel im All­tag

Wer im All­tag auf Hilfs­mittel angewiesen ist, um sich beispiels­weise fort­zu­bewegen oder mit anderen Menschen zu kommunizieren, kann bei der IV ein Gesuch um Kosten­übernahme einreichen.

Beispiele für Hilfs­mittel für den All­tag sind:

  • Roll­stühle
  • Hör­geräte (Vergütung von Pauschal­beträgen: CHF 840.00 für ein Ohr / CHF 1'650.00 für beide Ohren. Mehr dazu im Merk­blatt Hör­geräte IV)
  • Elektro­betten

Abgabe der Hilfs­mittel

Wenn immer möglich, werden Hilfs­mittel aus den Depots der IV abgegeben. Hilfs­mittel vergibt die IV normaler­weise leih­weise.

Hilfsmittelzentrale SAHB

Die Hilfsmittelzentrale SAHB gibt Auskunft darüber, ob ein Hilfsmittel im IV-Depot verfügbar ist.

 

SAHB
Hilfsmittel-Zentrum
Zürichstrasse 44
8306 Brüttisellen

Anmeldung

Vor­gehen

Die Anmeldung für Hilfs­mittel ist zusammen mit einem Kosten­voranschlag und der ärztlichen Verordnung für das benötigte Hilfs­mittel bei der IV-Stelle des Wohn­sitz­kantons ein­zu­reichen. Wer im Kanton Zürich wohnt, reicht die Anmeldung bei der SVA Zürich ein.

Weitere Informationen

Kontakt

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