Welche Reisekosten werden übernommen?
Die IV vergütet Kosten für Fahrten auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort der versicherten Person und der nächstgelegenen Durchführungsstelle. Wählen Versicherte eine weiter entfernte Durchführungsstelle als die nächstgelegene, müssen sie die Mehrkosten selbst tragen. Im Ortskreis übernimmt die IV-Stelle erst Kosten ab CHF 10.00 im Monat.
Öffentliche Verkehrsmittel: Die IV übernimmt grundsätzlich nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse).
Andere Verkehrsmittel: Wer wegen Invalidität ein anderes Verkehrsmittel benützen muss, erhält von der IV die daraus entstehenden Kosten. Bei der Fahrt mit dem Privatauto werden CHF 0.45 pro Kilometer vergütet.
Besuche von Angehörigen: Wenn die oder der Versicherte aus medizinischen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen das Schulinternat, die Eingliederungsstätte oder das Krankenhaus nicht verlassen kann oder die Fahrt sehr kostspielig ist, vergütet die IV die Kosten für Besuche Angehöriger an jedem dritten Tag (zusätzlich zu den Hin- und Rückreisen am ersten und letzten Tag) des Aufenthalts.
Der Anspruch beschränkt sich auf Besuche der Eltern oder auf andere Angehörige oder Dritte, die als dem versicherten Kind nahestehende Bezugspersonen Elternfunktionen ausüben.
Der Zeitpunkt der Fahrten ist frei wählbar. Pro Besuchsfahrt werden die Kosten für eine angehörige Person vergütet.
Verpflegung und Unterkunft: Versicherten, die wegen Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen von ihrem Wohnort abwesend sind, vergütet die IV die Kosten für Verpflegung und Unterkunft:·
- CHF 11.50 bei einer Abwesenheit von mindestens fünf bis acht Stunden
- CHF 19.00 bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden
- CHF 37.50 für Übernachtungen, wenn der Versicherte aufgrund der Entfernung am selben Tag nicht zum Wohnort zurückkehren kann.
Begleitpersonen: Wenn Versicherte nicht alleine reisen können, erhält die Begleitperson am Eintritts- und Austrittstag dieselben Vergütungen.
Keine zusätzliche Vergütung von Reisekosten bei Hörgeräten
Der Pauschalbeitrag für Hörgeräte deckt auch allfällige Reisekosten für Anpassung und Reparatur ab. Deshalb vergütet die IV dafür keine weiteren Kosten.