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IV-Rente
IV-Rente
Die IV ist eine Eingliederungsversicherung. Ist eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur beschränkt möglich, prüfen wir den Anspruch auf eine IV-Rente.
Sinn und Zweck
Wer hat Anspruch?
Invaliditätsgrad bestimmt Rentenanspruch (Regelung für neue Renten seit 1. Januar 2022)
Für neue Renten gilt ein stufenloses Rentensystem. Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche IV-Rente Anspruch besteht: 40 Prozent ergeben eine Teilrente, 70 Prozent eine ganze Rente.
Invaliditätsgrad bestimmt Rentenanspruch (Regelung für früher festgelegte Renten)
Die IV kennt vier Rentenstufen. Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche IV-Rente Anspruch besteht. Wer mindestens 40 Prozent erwerbsunfähig ist, erhält eine IV-Rente.
Leistung
Berechnungsbeispiel bei Erwerbstätigen:
Ein Handwerker kann aufgrund einer Erkrankung nicht mehr 100 Prozent arbeiten. Er verdiente 70'000 Franken im Jahr. Nach Eingliederungsmassnahmen schafft er leichtere Arbeiten in einem 50-Prozent-Pensum. Neu verdient er 30'000 Franken im Jahr. Die Erwerbseinbusse von 40’000 Franken entspricht 57 Prozent. Damit liegt auch der Invaliditätsgrad des Handwerkers bei 57 Prozent. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Rente in Höhe von 57 Prozent einer ganzen Rente.