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Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrente

Witwen, Witwer und Waisen erhalten nach dem Tod des Ehe­partners oder Eltern­teils eine Hinter­lassenen­rente.

Sinn und Zweck

Kurz erklärt

Die Höhe der Hinter­lassenen­renten hängt ab von den Beiträgen der Verstorbenen oder des Verstorbenen. Sind lücken­los Beiträge gezahlt worden, erhalten Witwen und Witwer eine monat­liche Rente von aktuell CHF 980.00 bis CHF 1960.00. Waisen erhalten in diesem Fall eine monat­liche Rente von aktuell CHF 490.00 bis CHF 980.00. 

Wer hat Anspruch?

Voraus­setzungen

Anspruch auf eine Hinter­lassenen­rente besteht, wenn die oder der Verstorbene mindestens ein volles Beitrag­sjahr erreicht hat. Zudem muss die Witwe oder der Witwer die Voraus­setzungen für eine Hinter­lassenen­rente erfüllen.

Wer eine Hinterlassenenrente erhält

Diese Über­sicht zeigt, unter welchen Voraus­setzungen und wie lange Witwen, Witwer und Waisen eine Hinter­lassenen­rente erhalten.

Anmeldung

Vorgehen

Die Anmeldung für die Hinter­lassenen­rente ist bei der Ausgleichs­kasse einzureichen, die zuletzt Beiträge der oder des Verstorbenen erhalten hat. Erhielten die oder der Ver­storbene oder die Angehörigen bereits eine Rente, ist diese Ausgleichs­kasse zuständig. Sind keine Beiträge geleistet worden, ist die kantonale Ausgleichs­kasse zuständig.

Weitere Informationen

Kontakt

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