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Prämienverbilligung 2023: Aktuell
Prämienverbilligung 2023
Einkommensgrenzen für das Jahr 2023 prüfen und Anspruch mit dem Online-Rechner nachrechnen.
Aktuell
Sie haben eine Fragen zur Prämienverbilligung 2023?
Auf dieser Seite erfahren Sie, was andere Kundinnen und Kunden zur Prämienverbilligung 2023 wissen möchten. Informieren Sie sich. Lesen Sie die Antworten der SVA Zürich.
Häufig gestellte Fragen
Nein, die gesetzliche Einreichefrist ist am 31. März 2024 abgelaufen. Es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Wir haben Ihren Anspruch auf Prämienverbilligung 2023 zuerst aufgrund der letzten definitiven Steuerveranlagung. Diese waren unter Umständen zwei Jahre alt. Deshalb haben Sie im Jahr 2023 provisorisch Prämienverbilligung erhalten.
Entscheidend für den definitiven Anspruch ist jedoch die effektive Steuerveranlagung des Antragsjahres (Beispiel: für das Jahr 2023 sind die Steuerfaktoren vom Jahr 2023 massgebend).
Wenn Sie im Jahr 2023 mehr verdient haben als bei der provisorischen Berechnung, kann es zu Rückforderungen kommen. Prüfen Sie die Einkommensgrenzen für das Jahr 2023.
Wichtig: Um Rückforderungen zu vermeiden, melden Sie uns Änderungen Ihres Einkommens oder Ihrer Ausbildung.
Sie haben den definitiven Entscheid für die Prämienverbilligung 2023 erhalten und möchten den Anspruch überprüfen? Personen mit Steuerveranlagung nützen dafür den Online-Rechner. Er macht den Entscheid nachvollziebar. So gehen Sie vor: Nehmen Sie Ihre definitive Steuerveranlagung 2023 zur Hand. Übertragen Sie die verlangten Steuerwerte in den Online-Rechner 2023. Beachten Sie: Vom Ergebnis kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Wenn Sie durch die Rückforderung in finanzielle Schwierigkeiten geraten, nehmen Sie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf. Die meisten Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Betrag in Raten zurückzuzahlen.
Sollten Sie den Betrag trotz Ratenzahlung nicht zurückzahlen können, können Sie bei der SVA Zürich ein Erlassgesuch stellen. Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der letzten Seite Ihrer Verfügung.