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Einkommensgrenzen 2023

Prämienverbilligung 2023: Einkommensgrenzen 2023

Prämienverbilligung 2023

Einkommens­grenzen für das Jahr 2023 prüfen und Anspruch mit dem Online-Rechner nachrechnen.

Einkommensgrenzen 2023

Besteht Anspruch auf Prämienverbilligung? Informieren Sie sich über die Einkommens­grenzen für das Jahr 2023. Diese sind seit September 2023 definitiv. Die unten aufgeführten Einkommens­grenzen gelten rückwirkend für alle Anträge für das Jahr 2023. Wann der Antrag bei der SVA Zürich eingereicht wurde, ist nicht von Bedeutung. 

Die Einkommensgrenzen hängen vom Wohnort ab. Der Kanton Zürich hat drei Prämienregionen. Basis für die Berechnung des Anspruchs ist das für die Prämienverbilligung bereinigte massgebende Einkommen. Ein Antrag auf Prämienverbilligung 2023 kann bis spätestens 31. März 2024 gestellt werden. Dafür gibt es ein Online-Formular.

Wichtig zu wissen: Der definitive Leistungsanspruch für die Prämienverbilligung 2023 kann erst dann bestimmt werden, wenn die definitiven Steuerfaktoren 2023 bekannt sind. Das ist frühestens ab Sommer 2024 der Fall. Zu viel bezogene Leistungen müssen zurückbezahlt werden.

Einzelpersonen Einkommensgrenzen 2023

Übersicht Einkommensgrenzen für die Prämienverbilligung 2023 für Einzelpersonen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 150'000 (Vermögensgrenze für Alleinerziehende CHF 300'000).

Verheiratete Personen Einkommensgrenzen 2023

Übersicht Einkommengrenzen für die Prämienverbilligung 2023 für verheiratete Personen. Kein Anspruch, wenn Vermögen über CHF 300'000.

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