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Aktuell
Prämienverbilligung 2023: Aktuell
Prämienverbilligung 2023
Keine Prämienverbilligung 2023 erhalten? Mehr zu den Einkommensgrenzen für das Jahr 2023 erfahren und Antrag stellen bis 31. März 2024.
Aktuell
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Auf dieser Seite erfahren Sie, was andere Kundinnen und Kunden zur Prämienverbilligung 2023 wissen möchten. Informieren Sie sich. Lesen Sie die Antworten der SVA Zürich.
Häufig gestellte Fragen
Ja, das geht noch bis am 31. März 2024. Bis zum Entscheid kann es dann bis zu sechs Monate dauern. Wenn Sie Anspruch auf Prämienverbilligung 2023 haben, überweisen wir das Geld direkt Ihrer aktuellen Krankenkasse.
Sie wohnen im Kanton Zürich und möchten wissen, ob Sie im Jahr 2023 Anspruch auf Prämienverbilligung haben? Die Tabellen mit den Einkommensgrenzen 2023 geben Orientierung.
Für die Berechnung der Prämienverbilligung ist das steuerbare Einkommen massgebend. Das steuerbare Einkommen hängt vom Nettolohn ab. Entscheidend ist, dass für die Prämienverbilligung zum steuerbaren Einkommen vier Steuerabzüge dazugerechnet werden: Kosten für Unterhaltsarbeiten an der Liegenschaft; Beiträge für die 2. und 3a Säule; Spenden.
Ein konkretes Beispiel:
Nettojahreslohn 2023
- Steuerabzüge
= Steuerbares Einkommen 2023
Steuerbares Einkommen 2023
+ Kosten für Unterhaltsarbeiten
+ Beiträge für die 2. Säule und 3a Säule
+ Spendenabzüge
+ 10% vom Vermögen, wenn das Vermögen höher als 75'000.- bei Einzelpersonen oder 150'000.- bei Ehepaaren ist
= Massgebendes bereinigtes Einkommen für Prämienverbilligung
Bei Personen die quellensteuerpflichtig sind gilt der Bruttolohn. Es werden Pauschalabzüge für die Berechnung gemacht.