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Melden Sie sich als Arbeitgeber an und rechnen Sie den Lohn ab. Das ist einfacher und günstiger als gedacht. Wir führen Sie Schritt für Schritt.
Kurz erklärt
Sichern Sie Ihrer Haushaltshilfe die Versicherungsleistungen, die allen Angestellten rechtlich zustehen: Rechnen Sie den Lohn mit der Ausgleichskasse ab. Unser Online-Rechner zeigt, dass dies viel günstiger ist, als viele denken.
Wir führen Sie hier Schritt für Schritt durch die Anmeldung. Die berufliche Vorsorge BVG ist nur bei höherem Arbeitspensum und Lohn vorgeschrieben.
Neu: Unfallversicherung über die Ausgleichskasse abschliessen (VAvplus)
Bei der Anmeldung für die vereinfachte Abrechnung mit Steuerabzug können Sie auch gleich die Unfallversicherung über die Ausgleichskasse abschliessen. Das hat viele Vorteile:
Günstigere Jahresprämie
Keine Mindestprämie von CHF 100.00
Nur eine Ansprechpartnerin und nur eine Jahresrechnung für alle Sozialversicherungsbeiträge und den Steuerabzug
Die Ausgleichskassen bieten die obligatorische Unfallversicherung für Privathaushalte mit Haushaltshilfen über die Solida Versicherungen AG an. Zu sehr attraktiven