Denken Sie daran, bei jeder Lohnzahlung die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Wenn Sie sich für die vereinfachte Abrechnung angemeldet haben, müssen Sie zusätzlich 5 Prozent Steuern abziehen – auch bei Schweizerinnen und Schweizern. Am besten, Sie geben Ihrer Haushaltshilfe jeweils eine Lohnabrechnung. Unsere Vorlagen ersparen Ihnen das Berechnen der Abzüge.
Jeweils im November schicken wir Ihnen das Formular für die Lohndeklaration. Damit melden Sie uns bis spätestens zum 30. Januar das Jahreseinkommen Ihrer Haushaltshilfe. Danach erhalten Sie von uns eine Rechnung für die Sozialversicherungsbeiträge – im vereinfachten Verfahren inklusive Steuern. Am einfachsten ist die Lohndeklaration über unser Onlineportal AHVeasy.