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Haushaltshilfe anstellen - was tun? Kurz erklärt

Haushaltshilfe anstellen – was tun?: Kurz erklärt

Haushaltshilfe anstellen – was tun?

Melden Sie sich als Arbeit­geber an und rechnen Sie den Lohn ab. Das ist einfacher und günstiger als gedacht. Wir führen Sie Schritt für Schritt.

Kurz erklärt

Sichern Sie Ihrer Haushalts­hilfe die Versicherungs­leistungen, die allen Angestellten rechtlich zustehen: Rechnen Sie den Lohn mit der Ausgleichs­kasse ab. Unser Online-Rechner zeigt, dass dies viel günstiger ist, als viele denken. Auch wenn Sie den Lohn bar auf die Hand auszahlen, also netto.

Wir führen Sie hier Schritt für Schritt durch die Anmeldung. Die beruf­liche Vorsorge BVG ist nur bei höherem Arbeits­pensum und Lohn vorgeschrieben. Und die Anmeldung als Arbeit­gebende ist nicht not­wendig, wenn es ausschliesslich um sogenannte geht oder wenn Sie ausschliesslich beschäftigen, deren Brutto-Monats­lohn nicht höher als CHF 1'400.00 ist.

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