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Melden Sie sich als Arbeitgeber an und rechnen Sie den Lohn ab. Das ist einfacher und günstiger als gedacht. Wir führen Sie Schritt für Schritt.
Kurz erklärt
Sichern Sie Ihrer Haushaltshilfe die Versicherungsleistungen, die allen Angestellten rechtlich zustehen: Rechnen Sie den Lohn mit der Ausgleichskasse ab. Unser Online-Rechner zeigt, dass dies viel günstiger ist, als viele denken.
Wir führen Sie hier Schritt für Schritt durch die Anmeldung. Die berufliche Vorsorge BVG ist nur bei höherem Arbeitspensum und Lohn vorgeschrieben. Und die Anmeldung als Arbeitgebende ist nicht notwendig, wenn es ausschliesslich um sogenannte geht oder wenn Sie ausschliesslich beschäftigen, deren Brutto-Monatslohn nicht höher als CHF 1400.00 ist.