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Haushaltshilfe anstellen - was tun? Kurz erklärt

Haushaltshilfe anstellen – was tun?: Kurz erklärt

Haushaltshilfe anstellen – was tun?

Melden Sie sich als Arbeit­geber an und rechnen Sie den Lohn ab. Das ist einfacher und günstiger als gedacht. Wir führen Sie Schritt für Schritt.

Kurz erklärt

Sichern Sie Ihrer Haushalts­hilfe die Versicherungs­leistungen, die allen Angestellten rechtlich zustehen: Rechnen Sie den Lohn mit der Ausgleichs­kasse ab. Unser Online-Rechner zeigt, dass dies viel günstiger ist, als viele denken.  

Wir führen Sie hier Schritt für Schritt durch die Anmeldung. Die beruf­liche Vorsorge BVG ist nur bei höherem Arbeits­pensum und Lohn vorgeschrieben. Und die Anmeldung als Arbeit­gebende ist nicht not­wendig, wenn es ausschliesslich um sogenannte geht oder wenn Sie ausschliesslich beschäftigen, deren Brutto-Monats­lohn nicht höher als CHF 1400.00 ist.

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