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Beiträge von Haushaltshilfen berechnen: Nutzungshinweise
Beiträge von Haushaltshilfen: Nutzungshinweise
Beiträge von Haushaltshilfen
Berechnen Sie mit unserem Online-Rechner unverbindlich die Sozialversicherungsbeiträge.
Nutzungshinweise
Beitragspflicht
Beitragsfrei sind nur sogenannte Sackgeldjobs: Einkommen bis CHF 750.00 pro Privathaushalt und Kalenderjahr sind beitragsfrei, sofern die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer im betreffenden Kalenderjahr höchstens 25-jährig wird und keine Sozialversicherungsbeiträge verlangt. Wird die Limite von CHF 750.00 überschritten, ist der gesamte Jahreslohn beitragspflichtig.
Ferienanspruch
Der Anspruch auf bezahlte Ferien hängt vom Alter ab:
- 5 Wochen unter 20 und ab 50 Jahren sowie ab 11. Dienstjahr
- 6 Wochen ab 60 Jahren
- 4 Wochen alle übrigen Arbeitnehmenden
(Art. 8 Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer)
Bei Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen (z. B. Arbeitsverträge aufsetzen, Arbeitszeugnisse ausstellen, Ferienentschädigung, Feiertagsentschädigung), wenden Sie sich bitte an die unentgeltliche Rechtsauskunft beim zuständigen Arbeitsgericht oder an den Zürcher Anwaltsverband.