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13. Altersrente
13. Altersrente
Ab 2026 erhalten AHV-Bezügerinnen und -Bezüger zusätzlich eine 13. Altersrente. Erster Auszahlungstermin ist im Dezember 2026.
13. Altersrente – kurz erklärt
Wer erhält sie?
Alle Versicherten, die eine Altersrente der AHV erhalten. Stichtag ist jeweils der 1. Dezember. Das heisst: Wer am 1. Dezember Anspruch auf eine Altersrente hat, erhält zusammen mit der Rente für den Dezember zusätzlich die 13. Altersrente.
Wie hoch ist sie?
Sie beträgt ein Zwölftel der Summe der im betreffenden Kalenderjahr ausbezahlten monatlichen Altersrenten (inklusive Zuschlag für Verwitwete). Nicht berücksichtigt werden:
- Kinderrenten (Zuschlag für Kinder)
- Zuschlag für Frauen der Übergangsgeneration (AHV-Reform)
Wie wird sie ausbezahlt?
Als zusätzliche Überweisung am selben Tag wie die Rente für den Dezember. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
Führt sie zu einer Kürzung der Ergänzungsleistungen?
Nein. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen.
Was gilt für IV-Renten, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten?
Für IV-Renten und Hinterlassenenrenten gibt es keine 13. Auszahlung.