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Übergangsgeneration

AHV-Reform: Was ist neu?: Übergangsgeneration

AHV-Reform: Was ist neu?

Die AHV-Reform ist in Kraft. Erfahren Sie, was neu für die Pensionierung gilt.

Ausgleich für Übergangsgeneration

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen finanziellen Ausgleich für das erhöhte :

  • Lebenslanger Zuschlag von bis zu 160 Franken auf die Rente, wenn sie sie nicht vor dem neuen Referenzalter beziehen.
  • Tieferer Kürzungssatz, wenn sie die Rente vor dem neuen Referenzalter beziehen.

Zuschlag auf Rente

Wenn sie die Altersrente nicht vor dem Referenzalter beziehen, erhalten Frauen der Übergangsgeneration einen lebenslangen Rentenzuschlag. Der Zuschlag hängt ab vom Jahrgang und vom .

Der Zuschlag lässt sich auf dieser Seite abfragen (> Individuelle Berechnungen > Rentenzuschlag und Kürzungssätze). Er ist auch in der folgenden Tabelle zu finden.

Zuschlag bei Bezug der Rente im Referenzalter

Diese Tabelle zeigt die Zuschläge für Frauen der Jahr­gänge 1961 bis 1969.
* Die Grenzwerte für das durch­schnittliche Einkommen sind provisorisch.

Der Rentenzuschlag wird auch über die Maximal­rente hinaus ausbezahlt und ist von der Plafonierung bei Ehepaaren ausgenommen. Er führt auch zu keiner Kürzung der Ergänzungs­leistungen.

Tieferer Kürzungs­satz bei Vorbezug der Rente

Frauen der Übergangs­generation können die Altersrente noch ab 62 vorbeziehen. Wenn sie die Rente vor dem beziehen, gelten für sie ab 1. Januar 2025 eigene, tiefere Kürzungssätze. Welcher Kürzungssatz angewendet wird, hängt ab vom Alter beim Vorbezug und vom .

Der Kürzungssatz lässt sich auf dieser Seite abfragen  (> Individuelle Berechnungen > Rentenzuschlag und Kürzungssätze). Er ist auch in der folgenden Tabelle zu finden.

Kürzungssätze bei Vorbezug der Rente

Diese Tabelle zeigt die Kürzungs­sätze ab 2025 für Frauen der Jahr­gänge 1961 bis 1969.
* Die Grenzwerte für das durch­schnittliche Einkommen sind provisorisch.

Für Frauen der Jahrgänge 1961 und 1962 beginnt die Vorbezugs­phase je nach Vorbezugs­dauer schon im Jahr 2023 oder 2024, also vor Inkrafttreten der Ausgleichs­massnahmen für die Übergangs­generation. Für sie gilt der tiefere Kürzungssatz erst ab 2025.

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