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Übergangsgeneration

AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?: Übergangsgeneration

AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?

Das Interesse an der AHV-Reform ist gross. Erfahren Sie, was sich an Ihrer Rentensituation ändert.

Ausgleich für Übergangsgeneration

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen finanziellen Ausgleich für das erhöhte Referenzalter:

  • Lebenslanger Zuschlag von bis zu 160 Franken auf die Rente, wenn sie sie nicht vor dem neuen Referenzalter beziehen.
  • Tieferer Kürzungssatz, wenn sie die Rente vor dem neuen Referenzalter beziehen.

Zuschlag auf Rente

Wenn sie die Altersrente nicht vor dem Referenzalter beziehen, erhalten Frauen der Übergangsgeneration einen lebenslangen Rentenzuschlag. Der Zuschlag hängt ab vom Jahrgang und vom .

Der Zuschlag lässt sich auf dieser Seite abfragen (> Individuelle Abfragen > Rentenzuschlag und Kürzungssätze). Er ist auch in der folgenden Tabelle zu finden.

Zuschlag bei Bezug der Rente im Referenzalter

Diese Tabelle zeigt die Zuschläge für Frauen der Jahr­gänge 1961 bis 1969.
* Die Grenzwerte für das durch­schnittliche Einkommen sind provisorisch.

Der Rentenzuschlag wird auch über die Maximal­rente hinaus ausbezahlt und ist von der Plafonierung bei Ehepaaren ausgenommen. Er führt auch zu keiner Kürzung der Ergänzungs­leistungen.

Tieferer Kürzungs­satz bei Vorbezug der Rente

Frauen der Übergangs­generation können die Altersrente wie bisher bereits ab 62 beziehen. Wenn sie die Rente vor dem Referenz­alter beziehen, gilt für sie ein tieferer Kürzungssatz. Er hängt ab vom Alter beim Vorbezug und vom .

Der Kürzungssatz lässt sich auf dieser Seite abfragen  (> Individuelle Abfragen > Rentenzuschlag und Kürzungssätze). Er ist auch in der folgenden Tabelle zu finden.

Kürzungssätze bei Vorbezug der Rente

Diese Tabelle zeigt die Kürzungs­sätze für Frauen der Jahr­gänge 1961 bis 1969.
* Die Grenzwerte für das durch­schnittliche Einkommen sind provisorisch.

Für Frauen der Jahrgänge 1961 und 1962 beginnt die Vorbezugs­phase je nach Vorbezugs­dauer schon im Jahr 2023 oder 2024, also vor Inkrafttreten der Ausgleichs­massnahmen für die Übergangs­generation. Für sie gilt der tiefere Kürzungssatz erst ab 2025.

Haben Sie Fragen an die Ausgleichskasse?

Das Info Register zeigt Ihnen, wer für Ihre Fragen zuständig ist.

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