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IV-Leistungen für Erwachsene: Arbeitsplatzerhalt

IV-Leistungen für Erwachsene: Arbeitsplatzerhalt

IV-Leistungen für Erwachsene

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der IV versichert. Die IV ist da, wenn gesundheitliche Probleme die Arbeits­fähigkeit beeinflussen.

Arbeits­platz­erhalt

Früh­erfassung

Prävention und Arbeits­platz­erhalt sind Kern­aufgaben der IV. Wir unterstützen schnell und unkompliziert, damit gesundheitliche Probleme nicht zur Kündigung führen. Wenn jemand 30 Tage lang krank ist oder regelmässig Kurz­absenzen hat, ist es sinnvoll, eine Früherfassungsmeldung zu machen. Die Früh­erfassung ist keine IV-Anmeldung.

Mit der Früh­erfassung bekommen die IV-Fach­personen bei der SVA Zürich einen Eindruck von den gesundheitlichen Schwierigkeiten und den Problemen am Arbeits­platz. Wir können beurteilen, ob wir mit IV-Leistungen unterstützen können. Wir geben eine Empfehlung zur IV-Anmeldung und informieren über nächste Schritte.

Wer kann eine Früh­erfassungs­meldung machen?

  • Versicherte für sich selbst, wenn sie spüren, dass sich die gesundheitlichen Probleme auf die Leistungs­fähigkeit am Arbeits­platz auswirken
  • Arbeit­gebende, wenn Mitarbeitende länger als 30 Tage krank sind oder regelmässig Kurz­absenzen haben
  • Ärztin oder Arzt bei Arbeits­unfähigkeit von länger als 30 Tagen
  • Familien­angehörige, die im gleichen Haus­halt leben und sich Sorgen machen wegen der Arbeits­platz­sicherheit
  • involvierte Leistungs­träger wie Tag­geld­versicherung, Kranken­versicherung, Sozial­hilfe etc.

Arbeits­platz­anpassung

Die IV beteiligt sich an den Kosten, wenn ein Arbeits­platz wegen gesundheitlicher Probleme angepasst werden muss oder ein Hilfsmittel IV nötig ist. Beispiele dafür sind barriere­freie Zugänge, behinderungs­angepasste Tastaturen, höhen­verstellbare Tische etc. Voraussetzung für die Leistungs­zusprache ist eine IV-Anmeldung für berufliche Massnahmen.

Unsere Fach­personen für Prävention und Eingliederung beraten Arbeit­gebende und Versicherte direkt vor Ort und informieren über die Möglichkeiten der IV-Unterstützung im konkreten Einzelfall.

Ausbildungs­kurse

Falls mit geringem Ausbildungs­aufwand eine andere Stelle bei der bisherigen Arbeit­geberin oder dem bisherigen Arbeit­geber möglich ist, übernimmt die IV die Ausbildungs­kosten. Es ist auch möglich, dass Ausbildungs­kurse als Vorbereitung auf eine längere Umschulung gewährt werden.

Job Coaching

Bei psychischen Problemen fällt die Kommunikation mit Vorgesetzten und mit dem Team oft schwer. Es kommt nicht selten zu Konflikten und Spannungen am Arbeits­platz. Ein Job Coach kann da unterstützen und vermitteln, damit es nicht zur Kündigung kommt. Gerade beim Wieder­einstieg nach längerer Krankheit kann die Begleitung eines Job Coachs wertvoll sein. Er plant mit der betroffenen Person und der Arbeit­geberin oder dem Arbeit­geber die Rück­kehr an den Arbeits­platz. Der Job Coach berät und unterstützt auch, wenn nach der Rück­kehr eine andere Stelle im Unternehmen übernommen wird.

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