Arbeitsplatzanpassung
Die IV beteiligt sich an den Kosten, wenn ein Arbeitsplatz wegen gesundheitlicher Probleme angepasst werden muss oder ein Hilfsmittel IV nötig ist. Beispiele dafür sind barrierefreie Zugänge, behinderungsangepasste Tastaturen, höhenverstellbare Tische etc. Voraussetzung für die Leistungszusprache ist eine IV-Anmeldung für berufliche Massnahmen.
Unsere Fachpersonen für Prävention und Eingliederung beraten Arbeitgebende und Versicherte direkt vor Ort und informieren über die Möglichkeiten der IV-Unterstützung im konkreten Einzelfall.
Ausbildungskurse
Falls mit geringem Ausbildungsaufwand eine andere Stelle bei der bisherigen Arbeitgeberin oder dem bisherigen Arbeitgeber möglich ist, übernimmt die IV die Ausbildungskosten. Es ist auch möglich, dass Ausbildungskurse als Vorbereitung auf eine längere Umschulung gewährt werden.
Job Coaching
Bei psychischen Problemen fällt die Kommunikation mit Vorgesetzten und mit dem Team oft schwer. Es kommt nicht selten zu Konflikten und Spannungen am Arbeitsplatz. Ein Job Coach kann da unterstützen und vermitteln, damit es nicht zur Kündigung kommt. Gerade beim Wiedereinstieg nach längerer Krankheit kann die Begleitung eines Job Coachs wertvoll sein. Er plant mit der betroffenen Person und der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Der Job Coach berät und unterstützt auch, wenn nach der Rückkehr eine andere Stelle im Unternehmen übernommen wird.