Umschulung
Voraussetzungen
Wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber aus gesundheitlichen Gründen die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Umschulung. Das Ziel der Umschulung ist es, der versicherten Person eine Tätigkeit zu ermöglichen, mit der sie ein vergleichbar hohes Einkommen wie vor der Erkrankung resp. vor dem Unfall erzielen kann. Ein Beispiel dafür ist die gelernte Bäckerin, die eine Mehlstauballergie entwickelt. Damit wir den Anspruch prüfen können, ist eine IV-Anmeldung notwendig.
Leistungen
Die IV übernimmt die Kosten für eine zweckmässige Ausbildung. Zum Leistungsumfang gehören:
- Ausbildungskosten
- Reisekosten und Verpflegung
- Beratung bei der Stellensuche nach der Umschulung
Während der Umschulung unterstützt die IV finanziell häufig mit Taggeldern.