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Meldepflicht

Meldepflicht

Ändern sich die persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse, muss die SVA Zürich oder die AHV-Zweigstelle der Wohn­gemeinde informiert werden.

Melden Sie jede Änderung

Wer Sozial­versicherungs­leistungen erhält, muss jede Änderung der familiären, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Situation melden. Jede Änderung kann den Leistungs­anspruch beeinflussen.

Beispiele für veränderte Verhältnisse sind (die aufgeführten Beispiele sind nicht abschliessend):

  • Adress­änderungen
  • Trennung, Scheidung oder Heirat
  • Tod eines Ehe­gatten oder Kindes
  • Abbruch einer Ausbildung
  • Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbs­tätigkeit
  • Erhöhung oder Verminderung des Einkommens oder Vermögens
  • Liegenschafts- oder Grundstücks­verkauf
  • Ein- und Austritte bei Alters- oder Pflege­heimen

Alle anderen Änderungen melden Sie bitte schriftlich mit Kopien der Unterlagen.

Unsere Adresse

SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich

Adres­sänderung melden

Adress­änderungen können Sie uns ganz einfach online übermitteln:

Zivilstands­änderung, Todes­fall melden

Ihren neuen Zivil­stand oder einen Todes­fall melden Sie uns bitte mit dem unterschriebenen Formular inklusive Beilagen per Post.

Neues Bank­konto oder Post­konto

Haben Sie ein neues Konto für die Auszahlung von AHV/IV-Leistungen? Schicken Sie bitte das unterschriebene Formular per Post der SVA Zürich.

Konsequenzen

Wer eine der oben genannten Änderungen nicht sofort meldet, riskiert,

  • dass die Leistungen nicht recht­zeitig ausbezahlt werden oder
  • dass zu Unrecht bezogene Leistungen zurück­erstattet werden müssen.
Kontakt

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