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Meldepflicht
Meldepflicht
Ändern sich die persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse, muss die SVA Zürich oder die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde informiert werden.
Melden Sie jede Änderung
Wer Sozialversicherungsleistungen erhält, muss jede Änderung der familiären, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Situation melden. Jede Änderung kann den Leistungsanspruch beeinflussen.
Beispiele für veränderte Verhältnisse sind (die aufgeführten Beispiele sind nicht abschliessend):
- Adressänderungen
- Trennung, Scheidung oder Heirat
- Tod eines Ehegatten oder Kindes
- Abbruch einer Ausbildung
- Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit
- Erhöhung oder Verminderung des Einkommens oder Vermögens
- Liegenschafts- oder Grundstücksverkauf
- Ein- und Austritte bei Alters- oder Pflegeheimen
Alle anderen Änderungen melden Sie bitte schriftlich mit Kopien der Unterlagen.
Unsere Adresse
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
Adressänderung melden
Adressänderungen können Sie uns ganz einfach online übermitteln:
Zivilstandsänderung, Todesfall melden
Ihren neuen Zivilstand oder einen Todesfall melden Sie uns bitte mit dem unterschriebenen Formular inklusive Beilagen per Post.
Neues Bankkonto oder Postkonto
Haben Sie ein neues Konto für die Auszahlung von AHV/IV-Leistungen? Schicken Sie bitte das unterschriebene Formular per Post der SVA Zürich.
Konsequenzen
Wer eine der oben genannten Änderungen nicht sofort meldet, riskiert,
- dass die Leistungen nicht rechtzeitig ausbezahlt werden oder
- dass zu Unrecht bezogene Leistungen zurückerstattet werden müssen.