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Medizinische Gutachten

Für Gutachterinnen und Gutachter: Medizinische Gutachten

Für Gutachterinnen und Gutachter

Wenn der RAD die Unter­suchungen nicht selbst durch­führen kann, beauftragen wir externe Gut­achterinnen und Gut­achter. 

Medizinische Gutachten

Kurz erklärt

Die SVA Zürich arbeitet mit Gut­achterinnen und Gut­achtern verschiedenster Fach­richtungen zusammen. Für alle IV-Gut­achten gelten die gleichen Qualitäts­kriterien.

Die Gut­achten leisten für die IV einen wesentlichen Beitrag zur sach­gerechten und medizinisch neutralen Abklärung von Leistungs­ansprüchen. Diese ärztlichen Informationen sind die Grund­lage für die Berechnung des Invaliditäts­grades. Das Gut­achten muss neben medizinischen auch rechtliche Kriterien erfüllen, damit es im Fall eines Rechts­streits als Beweis­mittel verwend­bar ist.

Wir veröffentlichen die Namen der Gut­achterinnen und Gut­achter. Damit schaffen wir Transparenz und ermöglichen unseren Kundinnen und Kunden wenn möglich, eigene Vorschläge zu machen, wenn sie mit der von uns gewählten Person nicht ein­verstanden sind.

Kriterien für die Auftragsvergabe

Qualität und Effizienz

Der RAD spricht die Empfehlung für weitere medizinische Abklärungen aus und schlägt eine Gut­achterin oder einen Gut­achter der entsprechenden medizinischen Fach­richtung vor. Die SVA Zürich entscheidet im Einzel­fall, welcher Fach­spezialist berück­sichtigt wird. Für diesen Zweck führt der RAD eine Gut­achter-Datenbank. Der RAD gibt Gut­achterinnen und Gut­achtern den Vorzug, die sich an die Qualitäts- und Termin­vorgaben der IV-Stelle halten.

Anforderungen an die Gutachten

Es ist für Kundinnen und Kunden entscheidend, dass die Gut­achten in der verlangten Zeit und Qualität vor­liegen, damit der IV-Prozess wieder­aufgenommen werden kann. Lange Warte­zeiten sind für Kundinnen und Kunden in jeder Hin­sicht schwierig. Wir erwarten, dass mono­disziplinäre Gut­achten inner­halb von drei Monaten ab Auftrags­erteilung erstellt sind. Im Merkblatt Mono­disziplinäre Gut­achten stehen die medizinischen und rechtlichen Anforderungen.

Kodex

Die SVA Zürich hat in einem verbindlichen Kodex klare Qualitäts­standards für die Gut­achter­tätigkeit fest­gehalten. 

Vergütung

Die Vergütung erfolgt nach TARMED sowie den anwend­baren ambulanten Tarifen für psychologische Leistungen. Bitte prüfen Sie zuerst die medizinischen Interpretationen der Gut­achten­kategorien im TARMED. Im Normal­fall vergüten wir nach Kategorie C. IV-Gut­achten mit über­durchschnittlichem Schwierigkeits­grad vergüten wir nach Kategorie D. Eine Vergütung nach Kategorie E muss vor­gängig bewilligt sein. Bitte nehmen Sie vor Durch­führung der Unter­suchung mit uns Kontakt auf.

Beantwortung von Rückfragen

Wenn wir die Rück­fragen innert 20 Tagen nach Eingang des Gut­achtens stellen, erfolgt keine separate Vergütung. Später gestellte Rück­fragen von uns können Sie nach Tarmed abrechnen, wobei sich die Tarif­position am Auf­wand orientiert.

Weitere Informationen

Kontakt

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