Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Haushaltshilfe anstellen - was tun? Arbeitgeber werden

Haushaltshilfe anstellen – was tun?: Arbeitgeber werden

Haushaltshilfe anstellen – was tun?

Melden Sie sich als Arbeit­geber an und rechnen Sie den Lohn ab. Das ist einfacher und günstiger als gedacht. Wir führen Sie Schritt für Schritt.

1. Lohn vereinbaren

Vereinbaren Sie das Arbeits­pensum und den Lohn: bei unregel­mässigen Einsätzen einen Stunden­lohn, bei regel­mässigem Einsatz einen Monats­lohn. Im Kanton Zürich beachten Sie bitte die Bestimmungen des Normal­arbeits­vertrags für haus­wirtschaftliche Arbeit­nehmende.

2. Anmeldung einreichen

Melden Sie sich bei uns als Arbeit­geberin resp. Arbeit­geber an, wenn Sie noch nicht Mit­glied einer Aus­gleichs­kasse sind. Falls Sie in einem andern Kanton wohnen, wenden Sie sich an die dortige kantonale Aus­gleichs­kasse.

Entscheiden Sie sich für eines der beiden Abrechnungs­verfahren:  

  • Wenige Arbeits­stunden pro Woche? Wählen Sie die vereinfachte Abrechnung mit Steuer­abzug:
    Sie ziehen vom Lohn die Sozial­versicherungs­beiträge und die Steuern ab (5 Prozent vom Brutto­lohn), unabhängig von der Nationalität, also auch bei Schweizerinnen und Schweizern. Ende Jahr melden Sie uns den Jahres­brutto­lohn. Wir schicken Ihrer Haus­halts­hilfe für die Steuer­erklärung eine Bescheinigung über die bezahlte Steuer. Sie brauchen deshalb keinen Lohn­aus­weis auszufüllen. Die vereinfachte Abrechnung ist nicht möglich, wenn der Brutto­lohn Ihrer Haushalts­hilfe höher ist als CHF 1'837.50 im Monat.
  • Tägliche Arbeitseinsätze? Wählen Sie die Standard-Abrechnung:
    Sie ziehen vom Lohn nur die Sozial­versicherungs­beiträge ab. Ende Jahr melden Sie uns den Jahres­bruttolohn und stellen Ihrer Haus­angestellten den Lohn­ausweis für die Steuer­erklärung aus. 

3. Unfallversicherung abschliessen

Melden Sie sich bei einer zugelassenen Unfal­lversicherung an. Als Arbeit­geberin oder Arbeit­geber sind Sie in jedem Fall dazu verpflichtet, Ihre Mit­arbeitenden gegen Berufs­unfall und Berufs­krankheit (BU) zu versichern. Auch wenn Ihre Angestellte bei der Kranken­kasse gegen Unfall versichert ist oder für weitere Arbeit­gebende arbeitet. Für ein Arbeits­pensum von wenigen Stunden pro Woche beträgt die Jahres­prämie meist pauschal CHF 100.00.

Bei einem Arbeits­pensum von 8 Stunden oder mehr pro Woche ist auch eine Versicherung gegen Nicht­berufs­unfall (NBU) obligatorisch. Die BU-Prämie tragen Sie als Arbeit­geberin resp. Arbeit­geber. Die NBU-Prämie können Sie Ihrer Haus­halts­hilfe vom Lohn abziehen.

4. Berufliche Vorsorge klären

Bei höherem Arbeits­pensum und Lohn ist die berufliche Vorsorge BVG obligatorisch. Zum Beispiel bei einer Anstellung für Pflege und Betreuung.

5. Familienzulagen klären

Fragen Sie Ihre Haus­halts­hilfe, ob sie Kinder hat. Für Kinder unter 16 Jahren (wenn in Ausbildung: unter 25 Jahren) hat sie eventuell Anspruch auf Familien­zulagen. Wenn sie Kinder hat, fragen Sie sie, ob sie oder der andere Eltern­teil bereits Familien­zulagen erhält. Wenn nicht, schicken Sie uns bitte die Anmeldung oder beantragen Sie die Zulagen über unser Online­portal AHVeasy.

Wenn Ihre Haus­halts­hilfe Anspruch auf Familien­zulagen hat,  erhalten Sie von uns eine Ver­fügung. Zahlen Sie die Zulagen gemäss Ver­fügung mit dem Lohn aus. Für Sie entstehen keine Mehr­kosten: Wir ziehen die Zulagen jeweils von Ihrer Beitrags­rechnung ab.

6. Lohndeklaration einreichen

Jeweils per Ende Jahr melden Sie uns den Brutto­lohn Ihrer Haus­halts­hilfe. Wir registrieren den Lohn für die spätere Renten­berechnung und stellen Ihnen die Sozial­versicherungs­beiträge in Rechnung. Bei der vereinfachten Abrechnung stellen wir Ihnen auch die Steuer in Rechnung, die Sie Ihrer Haus­halts­hilfe jeweils vom Lohn abgezogen haben.

Am einfachsten ist die Lohn­deklaration über unser Onlineportal AHVeasy.

Weitere Informationen

Kontakt

Footer