Fragen Sie Ihre Haushaltshilfe, ob sie Kinder hat. Für Kinder unter 16 Jahren (wenn in Ausbildung: unter 25 Jahren) hat sie eventuell Anspruch auf Familienzulagen. Wenn sie Kinder hat, fragen Sie sie, ob sie oder der andere Elternteil bereits Familienzulagen erhält. Wenn nicht, schicken Sie uns bitte die Anmeldung oder beantragen Sie die Zulagen über unser Onlineportal AHVeasy.
Wenn Ihre Haushaltshilfe Anspruch auf Familienzulagen hat, erhalten Sie von uns eine Verfügung. Zahlen Sie die Zulagen gemäss Verfügung mit dem Lohn aus. Für Sie entstehen keine Mehrkosten: Wir ziehen die Zulagen jeweils von Ihrer Beitragsrechnung ab.