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Ergänzungsleistungen: Sinn und Zweck

Ergänzungsleistungen: Sinn und Zweck

Ergänzungsleistungen

Ergänzungs­leistungen helfen dort, wo AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebens­kosten nicht decken. Im Kanton Zürich werden sie Zusatz­leistungen genannt.  

Sinn und Zweck

Kurz erklärt

Ergänzungs­leistungen sind eine Versicherungs­leistung der AHV oder IV, keine Sozial­hilfe. Sie sichern AHV- und IV-Renten­berechtigten in bescheidenen Verhältnissen ein angemessenes Mindest­einkommen.  

Ergänzungs­leistungen umfassen haupt­sächlich zwei finanzielle Beiträge:

EL-Reform 2021

Das Wichtigste in Kürze

Ab 2021 gilt schweizweit ein neues Gesetz. Die Gesetzesänderung bringt vier wesentliche Änderungen mit sich. Diese betreffen den Mietzins, das Vermögen, die Rückerstattung aus dem Erbe und die Krankenkassenprämie.

Wer bereits Ergänzungsleistungen erhält, für die Person gilt eine dreijährige Übergangsfrist. Führt das neue Gesetz zu einer besseren Leistung, so erhält die Person bereits ab 2021 mehr Ergänzungsleistungen. Ansonsten bleibt der bisherige Anspruch bestehen. Die SVA Zürich überprüft automatisch, welche Option für die Person vorteilhafter ist. 

In der News zur «Reform der Ergänzungsleistungen» sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. 

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