Ja, Sie dürfen bis zu einem gewissen Betrag noch Vermögen besitzen. Alleinstehende können noch 37'500 Franken (ab 2021: 30'000 Franken) und Ehepaare 60'000 Franken (ab 2021: 50'000 Franken) Vermögen für sich behalten. Vermögenswerte, die diese Beträge übersteigen, werden zu einem Bruchteil bei der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen angerechnet (sog. Vermögensverzehr).
Ab 2021 gibt es neu eine Vermögensgrenze. Wenn Sie mehr als 100'000 Franken (Ehepaare 200'000 Franken) besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Dies gilt für Personen, die ab 2021 neu Ergänzungsleistungen erhalten. Für diejenigen, die bereits Anspruch haben, gilt die dreijährige Übergangsfrist.