Dieser Browser ist veraltet und birgt Sicherheitsrisiken. Die Webseite der SVA Zürich ist für diesen Browser nicht optimiert. Deshalb werden einige Inhalte nicht korrekt dargestellt.

Krankheitskosten einreichen

Ergänzungsleistungen beantragen: Krankheitskosten einreichen

Ergänzungsleistungen beantragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ergänzungs­leistungen.

Krankheitskosten- und Behinderungskosten 

Belege innert 15 Monaten ab Rechnungsstellung einreichen

Zusätzlich zu den Ergänzungsleistungen vergüten wir diverse medizinische Kosten, beispiels­weise Zahn­behandlungen, Hilfs­mittel oder Franchisen und Selbstbehalte der Krankenkassen. Senden Sie uns oder der AHV-Zweig­stelle Ihrer Wohn­gemeinde die Rechnungen oder Belege innerhalb von 15 Monaten (ab Rechnungs­stellung). In den Merkblättern «Vergütung von Zahnbehandlungskosten» und «Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten» finden Sie die Details zu den vergüteten Leistungen.  

Auf der untenstehenden Checkliste finden Sie alle Unterlagen, die wir für die Bearbeitung Ihrer Rückvergütung brauchen. Bitte reichen Sie uns nur Kopien ein.

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Haben Sie Fragen?

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind gerne für Sie da.

Kontakt

Footer