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Externe Gutachten

Ärztin, Arzt im regionalen ärztlichen Dienst (RAD): Externe Gutachten

Ärztin, Arzt im regionalen ärztlichen Dienst (RAD)

Im regionalen ärztlichen Dienst (RAD) engagieren sich rund 30 Ärztinnen und Ärzte. Sie unterstützen die IV-Stelle bei allen medizinischen Fragen.

Externe Gutachten

Monodisziplinäre Gutachten

Der RAD braucht für die Beurteilung der Arbeits­fähigkeit oft ein ergänzendes externes Gutachten. Der zuständige RAD-Arzt bestimmt die Fragen, die es zu klären gilt und welche Fach­arzt­disziplin dafür notwendig ist. Die Auftrags­vergabe selber läuft dann über das spezialisierte Gutachten-­Team im RAD. Die SVA Zürich publiziert auf ihrer Webseite die Namen der Ärztinnen und Ärzte, die für den RAD monodiszipli­näre Gutachten erstellen. Diese Transparenz schafft Vertrauen. Alle externen Gutachterinnen und Gutachter verpflichten sich zu Beginn der Zusammen­arbeit, den Kodex einzuhalten.

Bi- und polydisziplinäre Gutachten

Wenn ein bi- oder ein poly­diszipli­näres Gutachten not­wendig ist, erfolgt die Auftrags­­vergabe nach dem Zufalls­­prinzip über die nationale Platt­form des Bundes. Gutachter­stellen und Sach­verständigen-Zweier­teams welche am Vergabe­prozess teilnehmen, werden vom Bundesamt für Sozial­versicherungen zugelassen. Seit 2023 veröffent­lichen die IV-Stellen jähr­lich eine Liste mit Angaben über die Sach­ver­ständigen und die Gutachter­stellen, die sie für versicherungs­medizinische Gut­achten beauf­tragt haben.

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