Externe Gutachten
Monodisziplinäre Gutachten
Der RAD braucht für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit oft ein ergänzendes externes Gutachten. Der zuständige RAD-Arzt bestimmt die Fragen, die es zu klären gilt und welche Facharztdisziplin dafür notwendig ist. Die Auftragsvergabe selber läuft dann über das spezialisierte Gutachten-Team im RAD. Die SVA Zürich publiziert auf ihrer Webseite die Namen der Ärztinnen und Ärzte, die für den RAD monodisziplinäre Gutachten erstellen. Diese Transparenz schafft Vertrauen. Alle externen Gutachterinnen und Gutachter verpflichten sich zu Beginn der Zusammenarbeit, den Kodex einzuhalten.
Bi- und polydisziplinäre Gutachten
Wenn ein bi- oder ein polydisziplinäres Gutachten notwendig ist, erfolgt die Auftragsvergabe nach dem Zufallsprinzip über die nationale Plattform des Bundes. Gutachterstellen und Sachverständigen-Zweierteams welche am Vergabeprozess teilnehmen, werden vom Bundesamt für Sozialversicherungen zugelassen. Seit 2023 veröffentlichen die IV-Stellen jährlich eine Liste mit Angaben über die Sachverständigen und die Gutachterstellen, die sie für versicherungsmedizinische Gutachten beauftragt haben.