Sprunglinks
AHV-Beitragspflicht: Erwerbstätige 64/65+
AHV-Beitragspflicht: Erwerbstätige 64/65+
AHV-Beitragspflicht
Wann Beiträge zu leisten sind und in welcher Höhe, ist unterschiedlich geregelt. Entscheidend ist in erster Linie die Arbeitssituation.
Weiterhin beitragspflichtig
Anrechnung der AHV-Beiträge möglich
Verzicht auf Freibetrag möglich
Wer welche Beiträge bezahlt
Welche Beiträge bezahlen Arbeitgebende, welche Arbeitnehmende? Diese Tabelle zeigt es (Stand 1. Januar 2024).
- Dies ist ein externer link Merkblatt: Lohnbeiträge an AHV, IV und EO
- Dies ist ein externer link Merkblatt: Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
- Dies ist ein externer link Formular: Antrag für die einmalige Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
- Dies ist ein externer link Formular: Antrag für eine Rentenvorausberechnung für die Weiterarbeit nach dem Referenzalter
- Dies ist ein interner link Formular für Selbständigerwerbende: Verzicht auf Freibetrag