Sprunglinks
Hinweise
AHV-Beiträge: Verzicht auf Freibetrag: Hinweise
AHV-Beiträge: Verzicht auf Freibetrag
Sie sind selbständigerwerbend und möchten auf den Freibetrag nach Referenzalter verzichten? Oder ihn wieder anwenden? Senden Sie uns dieses Formular.
Hinweise
AHV-Beiträge auf dem ganzen Jahreseinkommen für höhere Rente
Wenn Sie über das hinaus arbeiten, können Sie sich seit 2024 die AHV-Beiträge anrechnen lassen. So ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, Beitragslücken aufzufüllen und die Altersrente zu erhöhen – bis zur . Deshalb haben Sie die Wahl bezüglich Freibetrag nach dem Referenzalter:
- Wenn Sie auf den von CHF 16'800.00 pro Jahr verzichten, erheben wir auf Ihrem ganzen Jahreseinkommen Beiträge an AHV, IV und EO.
- Ohne Ihren ausdrücklichen Verzicht erheben wir die Beiträge nur auf dem Einkommensteil über CHF 16'800.00.
Wenn Sie auf den Freibetrag verzichten möchten, können Sie uns dies bis zum 31. Dezember des betreffenden Beitragsjahres mitteilen. Danach sind keine rückwirkenden Änderungen mehr möglich. Ohne anderslautende Mitteilung bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres gilt die bisherige Regelung bezüglich Freibetrag jeweils weiterhin.
Haben Sie sich anders entschieden?
Verzichten Sie bisher auf den Freibetrag und möchten neu wieder davon Gebrauch machen? Auch dies können Sie uns mit diesem Formular bis zum 31. Dezember des betreffenden Beitragsjahres mitteilen. Danach sind keine rückwirkenden Änderungen mehr möglich.
Nutzen Sie AHVeasy?
Mit AHVeasy erledigen Sie Ihre Sozialversicherungsgeschäfte schnell und unkompliziert – auch den Verzicht auf den Freibetrag. Wenn Sie bei AHVeasy registriert sind, können Sie uns den Verzicht direkt im Portal melden.
Information zur Bearbeitung
Wir bearbeiten Ihr Anliegen so rasch wie möglich. Wir werden aufgrund Ihrer Angaben neue Verfügungen erlassen und die Beitragsdifferenzen nachfordern beziehungsweise gutschreiben.
Formular «AHV-Beiträge: Verzicht auf Freibetrag» ausfüllen