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Die Altersrente ersetzt ab 64/65 Jahren einen Teil des Arbeitseinkommens. Die Höhe hängt ab von den AHV-Beiträgen und der Beitragsdauer.
AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?
Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt ab dem 1. Januar 2024. Bis Ende 2023 ändert sich nichts. Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen.
Das sogenannte ordentliche Rentenalter liegt für Frauen bei 64, für Männer bei 65 Jahren: Ab dem Kalendermonat nach dem 64. beziehungsweise 65. Geburtstag besteht Anspruch auf die Altersrente. Auf Wunsch lässt sich die Rente bereits 1 oder 2 Jahre früher oder bis zu 5 Jahre später beziehen. Sie wird dann gekürzt beziehungsweise erhöht.
Altersrente vorbeziehen
Vorbezug um 1 oder 2 Jahre möglich
Auf Wunsch können Frauen die Altersrente bereits ab 62 oder 63 Jahren beziehen, Männer ab 63 oder 64 Jahren. Dabei wird die Rente lebenslang gekürzt:
1 Jahr früher: Kürzung um 6,8 Prozent
2 Jahre früher: Kürzung um 13,6 Prozent
Berechnung der Rente bei Vorbezug
Die Ausgleichskasse berechnet die Altersrente aufgrund der persönlichen Faktoren und kürzt sie dann um 6,8 beziehungsweise 13,6 Prozent. zahlt sie während des Vorbezugs nicht aus. Durch den Vorbezug erlischt der Anspruch auf eine bisherige IV- oder Witwen/Witwer-Rente. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann zur vorbezogenen Rente Ergänzungsleistungen beziehen.
Anmeldung zum Vorbezug
Wer die Altersrente vorbeziehen will, meldet sich am besten 5 bis 6 Monate im Voraus bei der zuständigen Ausgleichskasse an. Anmeldeschluss ist am letzten Tag des Monats, in dem das Alter erreicht wird, ab dem die Ausgleichskasse die Rente auszahlen soll. Wer zum Beispiel am 15. August 63-jährig wird und ab dann die Altersrente beziehen will, muss die Anmeldung spätestens am 31. August eingereicht haben. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich. Wer verheiratet ist, kann unabhängig von der Partnerin oder vom Partner die Altersrente vorbeziehen.
Beitragspflicht während des Vorbezugs
Wer die Altersrente früher bezieht, bleibt trotzdem beitragspflichtig bis 64/65 Jahre. Wer nicht mehr erwerbstätig ist, bezahlt die Beiträge als Nichterwerbstätige. Wer weiterhin erwerbstätig ist, bezahlt Lohnbeiträge auf dem gesamten beitragspflichtigen Lohn. Der gilt erst nach 64/65. Die Beiträge während des Vorbezugs wirken sich nicht mehr auf die Rentenhöhe aus.
Altersrente aufschieben
Aufschub um bis zu 5 Jahre möglich
Auf Wunsch lässt sich die Altersrente um mindestens 1 Jahr später beziehen. Wer sie um mindestens ein ganzes Jahr aufschiebt, erhält lebenslang eine erhöhte Rente:
12 bis 14 Monate später: Zuschlag von 5,2 Prozent
15 Monate bis 5 Jahre später: Zuschlag je nach Dauer von 6,6 bis 31,5 Prozent
Der Aufschub lässt sich jederzeit beenden. Die Rente wird dann ab dem folgenden Monat ausbezahlt.
Sind noch nicht 12 Monate vergangen, überweist die Ausgleichskasse die seit Anspruchsbeginn mit 64/65 Jahren aufgelaufenen Rentenbeträge rückwirkend ohne Zuschlag und ohne Zins.
Sind mindestens 12 Monate vergangen, ist keine rückwirkende Auszahlung mehr möglich. Die Ausgleichskasse überweist monatlich die um den Zuschlag erhöhte Rente.
Berechnung der Rente bei Aufschub
Wird der Aufschub beendet, ermittelt die Ausgleichskasse den Zuschlag zum Rentengrundbetrag aufgrund der Summe der aufgeschobenen monatlichen Renten und .
Aufschub in jedem Fall anmelden
Wer die Altersrente erst später beziehen will, muss dies der zuständigen Ausgleichskasse innert eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters 64/65 mitteilen. Wer sich später meldet, erhält die Rente ohne Zuschlag und ohne Zinsen monatlich ausbezahlt und rückwirkend die Summe der nicht bezogenen Renten seit Anspruchsbeginn mit 64/65 Jahren.
Wurde die Altersrente mit rechtskräftiger Verfügung zugesprochen oder die Rentenzahlung ohne Widerspruch entgegengenommen, ist kein Aufschub mehr möglich.
Beitragspflichtig, solange erwerbstätig
Erwerbstätige Frauen ab 64 und Männer ab 65 bezahlen weiterhin Beiträge an AHV, IV und EO. Es gibt allerdings für jedes Arbeitsverhältnis einen . An die Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge mehr zu leisten.