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Die Altersrente ersetzt einen Teil des Arbeitseinkommens. Die Höhe hängt ab von den AHV-Beiträgen und der Beitragsdauer.
AHV-Reform: Ausgleich für höheres Referenzalter
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen finanziellen Ausgleich: entweder einen Zuschlag auf die Rente oder einen tieferen Kürzungssatz bei Vorbezug.
Frauen und Männer können die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Wer die Rente bereits vor dem bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters bezieht, erhält einen Zuschlag. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent.
Altersrente vorbeziehen
Vorbezug jederzeit nach 63. Geburtstag
Auf Wunsch können Frauen und Männer die Altersrente ab einem frei gewählten Monat nach dem 63. Geburtstag beziehen. Dabei wird die Rente gekürzt. Der Kürzungssatz bis zum Erreichen des hängt davon ab, um wie viele Jahre und Monate die Rente vorbezogen wird (siehe Tabelle unten).
Während des Vorbezugs werden keine ausbezahlt. Durch den Vorbezug erlischt der Anspruch auf eine bisherige IV- oder Witwen/Witwer-Rente. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann zur vorbezogenen Rente Ergänzungsleistungen beziehen.
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 (Übergangsgeneration) können die Altersrente bereits ab 62 beziehen. Für sie gilt ein tieferer Kürzungssatz bei Vorbezug der Rente.
Vorbezug eines Teils der Rente
Vorbeziehen lässt sich entweder die ganze Rente oder ein Teil davon. Bei einem Teilvorbezug muss der Anteil mindestens 20 und höchstens 80 Prozent der Altersrente betragen. Der Anteil kann bis zum Erreichen des Referenzalters einmal erhöht werden. Bei einem Teilvorbezug wird nur der vorbezogene Teil der Rente gekürzt. Später bezogene Rententeile werden weniger stark und nicht vorbezogene Teile gar nicht gekürzt.
Neuberechnung der Rente bei Erreichen des Referenzalters
Die Rente für die Zeit nach Erreichen des Referenzalters berechnet die Ausgleichskasse neu. Dabei berücksichtigt sie die AHV-Beiträge, die während des Vorbezugs bezahlt worden sind, und den lebenslangen Kürzungsbetrag. Dieser hängt ab von der Summe der vorbezogenen Renten, der Vorbezugsdauer und dem entsprechenden Kürzungssatz.
Anmeldung zum Vorbezug
Wer die Altersrente vorbeziehen will, meldet sich am besten 5 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der zuständigen Ausgleichskasse an. Anmeldeschluss ist am letzten Tag des Vormonats. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich. Wer verheiratet ist, kann unabhängig von der Partnerin oder vom Partner die Altersrente vorbeziehen.
Beitragspflicht während des Vorbezugs
Wer die Altersrente früher bezieht, bleibt trotzdem beitragspflichtig bis zum Erreichen des Referenzalters. Wer nicht mehr erwerbstätig ist, bezahlt die Beiträge als Nichterwerbstätige, Nichterwerbstätiger. Wer weiterhin erwerbstätig ist, bezahlt Lohnbeiträge auf dem gesamten beitragspflichtigen Lohn.
Kürzungssätze während des Vorbezugs der Rente
Diese Tabelle zeigt die Kürzungssätze in Prozent für Frauen und Männer.
Lesebeispiel: Vorbezug um 3 Monate: Kürzung um 1,7 Prozent; Vorbezug um 1 Jahr und 3 Monate: Kürzung um 8,5 Prozent
0 Mt.
1 Mt.
2 Mt.
3 Mt.
4 Mt.
5 Mt.
6 Mt.
7 Mt.
8 Mt.
9 Mt.
10 Mt.
11 Mt.
0 J.
0,6
1,1
1,7
2,3
2,8
3,4
4,0
4,5
5,1
5,7
6,2
1 J.
6,8
7,4
7,9
8,5
9,1
9,6
10,2
10,8
11,3
11,9
12,5
13,0
2 J.
13,6
Altersrente aufschieben
Aufschub um bis zu 5 Jahre möglich
Auf Wunsch können Frauen und Männer die Altersrente später beziehen. Wer sie um mindestens ein ganzes Jahr aufschiebt, erhält lebenslang eine erhöhte Rente. Der Erhöhungssatz hängt davon ab, um wie viele Jahre und Monate die Rente aufgeschoben wird (siehe Tabelle unten). Die Dauer des Aufschubs muss nicht im Voraus festgelegt werden: Die Altersrente oder ein Teil davon lässt sich ab einem frei gewählten Monat beziehen.
Während des Aufschubs der Altersrente werden auch die aufgeschoben. Zudem werden während des Aufschubs keine Witwen/Witwer-Renten ausbezahlt.
Aufschub eines Teils der Rente
Aufschieben lässt sich entweder die ganze Altersrente oder ein Teil davon. Bei einem Teilaufschub muss der Anteil mindestens 20 und höchstens 80 Prozent der Altersrente betragen. Es ist möglich, den Anteil während des Aufschubs einmal zu reduzieren, also einen Teil der aufgeschobenen Altersrente zu beziehen. Im Fall einer Kombination von Vorbezug und Aufschub kann der Prozentsatz des bezogenen Rentenanteils nur einmal geändert werden.
Berechnung der Rente bei Aufschub
Wird der Aufschub beendet, berechnet die Ausgleichskasse die Altersrente. Sie setzt sich zusammen aus dem Rentengrundbetrag und dem Erhöhungsbetrag. Der Erhöhungsbetrag hängt ab von der Summe der aufgeschobenen Renten, der Aufschubsdauer und dem entsprechenden Erhöhungssatz.
Aufschub in jedem Fall anmelden
Wer die Altersrente erst später beziehen will, muss dies der zuständigen Ausgleichskasse innert eines Jahres nach Erreichen des mitteilen.
Wurde die Altersrente mit rechtskräftiger Verfügung zugesprochen oder die Rentenzahlung ohne Widerspruch entgegengenommen, ist kein Aufschub mehr möglich.
Beitragspflichtig, solange erwerbstätig
Wer über das Referenzalter hinaus arbeitet, bezahlt weiterhin Beiträge an AHV, IV und EO. Es gibt allerdings für jedes Arbeitsverhältnis einen . An die Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge mehr zu leisten.
Erhöhungssätze bei Aufschub der Altersrente
Diese Tabelle zeigt die Erhöhungssätze in Prozent für Frauen und Männer.
Lesebeispiel: Aufschub um 1 Jahr und 4 Monate: Erhöhungssatz 6,6 Prozent; Aufschub um 2 Jahre und 7Monate: Erhöhungssatz 13,9 Prozent