Sinn und Zweck
Kurz erklärt
Anspruch auf eine Altersrente der AHV haben Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren. Auf Wunsch lässt sich die Rente bereits 1 oder 2 Jahre früher oder bis zu 5 Jahre später beziehen. Voraussetzung für die Rente ist mindestens ein volles Beitragsjahr. Wer lückenlos Beiträge geleistet hat, erhält eine volle Altersrente: aktuell monatlich mindestens CHF 1195.00 und höchstens CHF 2390.00.
Die Anmeldung ist 5 bis 6 Monate zuvor derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die zuletzt Beiträge erhalten hat. Ausnahme: Wenn der Ehepartner oder eingetragene Partner oder die Antragstellerin, der Antragsteller selbst bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichskasse zuständig. Die Ausgleichskasse berechnet die Höhe der Rente und überweist den Betrag monatlich auf das persönliche Bank- oder Postkonto.