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Altersrente: Sinn und Zweck

Altersrente: Sinn und Zweck

Altersrente

Die Alters­rente ersetzt einen Teil des Arbeits­ein­kommens. Die Höhe hängt ab von den AHV-Beiträgen und der Beitrags­dauer.

AHV-Reform: Ausgleich für höheres Referenzalter

Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 erhalten einen finanziellen Ausgleich: entweder einen Zuschlag auf die Rente oder einen tieferen Kürzungssatz bei Vorbezug.

Sinn und Zweck

Kurz erklärt

Anspruch auf eine Alters­rente der AHV haben Frauen und Männer ab dem . Voraus­setzung für die Rente ist mindestens ein volles Beitrags­jahr. Wer lücken­los Beiträge geleistet hat, erhält eine volle Alters­rente: aktuell monatlich mindestens CHF 1225.00 und höchstens CHF 2450.00.

Auf Wunsch lässt sich die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren ab einem frei gewählten Monat beziehen. Wer die Rente bereits vor dem bezieht, erhält eine gekürzte Rente. Wer die Rente später als bei Erreichen des Referenz­alters bezieht, erhält einen Zuschlag. Es ist auch möglich, nur einen Teil der Rente früher zu beziehen und den Rest später. Der Anteil ist frei wählbar von 20 bis 80 Prozent.

Die Anmeldung ist 5 bis 6 Monate im Voraus der­jenigen Ausgleichs­kasse einzureichen, die zuletzt Beiträge erhalten hat. Ausnahme: Wenn die Ehepartnerin, der Ehepartner oder die Antrag­stellerin, der Antrag­steller selbst bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichs­kasse zuständig. Die Ausgleichs­kasse berechnet die Höhe der Rente und über­weist den Betrag monatlich auf das persönliche Bank- oder Post­konto.

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