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Altersrente: Sinn und Zweck

Altersrente: Sinn und Zweck

Altersrente

Die Alters­rente ersetzt ab 64/65 Jahren einen Teil des Arbeits­ein­kommens. Die Höhe hängt ab von den AHV-Beiträgen und der Beitrags­dauer.

AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?

Die neuen Bestimmungen werden schritt­weise eingeführt ab dem 1. Januar 2024. Bis Ende 2023 ändert sich nichts. Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen.

Sinn und Zweck

Kurz erklärt

Anspruch auf eine Alters­rente der AHV haben Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren. Auf Wunsch lässt sich die Rente bereits 1 oder 2 Jahre früher oder bis zu 5 Jahre später beziehen. Voraus­setzung für die Rente ist mindestens ein volles Beitrags­jahr. Wer lücken­los Beiträge geleistet hat, erhält eine volle Alters­rente: aktuell monatlich mindestens CHF 1225.00 und höchstens CHF 2450.00.

Die Anmeldung ist 5 bis 6 Monate zuvor der­jenigen Ausgleichs­kasse einzureichen, die zuletzt Beiträge erhalten hat. Ausnahme: Wenn der Ehe­partner oder eingetragene Partner oder die Antrag­stellerin, der Antrag­steller selbst bereits eine Rente erhält, ist jene Ausgleichs­kasse zuständig. Die Ausgleichs­kasse berechnet die Höhe der Rente und über­weist den Betrag monatlich auf das persönliche Bank- oder Post­konto.

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