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Altersrente: Wer hat Anspruch?

Altersrente: Wer hat Anspruch?

Altersrente

Die Alters­rente ersetzt einen Teil des Arbeits­ein­kommens. Die Höhe hängt ab von den AHV-Beiträgen und der Beitrags­dauer.

Wer hat Anspruch?

Voraus­setzungen

Anspruch auf eine Alters­rente der AHV haben Frauen und Männer ab dem Voraus­setzung für die Rente ist mindestens ein volles Beitrags­jahr. Das heisst: 

  • Die oder der Versicherte hat insgesamt ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt (Lohn­abzüge in Höhe des Mindest­beitrages oder Beitrags­rechnungen der Ausgleichs­kasse)    
  • oder die Ehe­partnerin, der Ehe­partner hat ein Jahr lang den doppelten Mindest­beitrag gezahlt
  • oder die Ausgleichs­kasse kann für ein Jahr oder anrechnen.

Beginn des Anspruchs

Der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt am ersten Tag des Monats nach Erreichen des . Beispiel: Ein Mann wird am 5. Juli 65 Jahre alt. Ab dem 1. August hat er Anspruch auf eine Altersrente .

Auf Wunsch können Frauen und Männer die Altersrente auch ab einem frei gewählten Monat zwischen dem 63. und dem 70. Geburtstag beziehen (flexibler Rentenbezug).

Unbekanntes Geburtsdatum
Bei manchen Personen fehlt das genaue Geburts­datum. In nach­folgenden amt­lichen Dokumenten wurde daraufhin der 01.01.xxx oder 00.00.xxxx als Geburts­datum erfasst. Wenn der genaue Geburt­stag nicht anhand einer Geburts­urkunde oder dem Pass aus dem Herkunfts­land nach­gewiesen werden kann, gilt das Geburts­datum als unbekannt. In diesen Fällen erfolgt der Renten­anspruch ab Juli des Jahres, in dem das erreicht wird. Beispiel: Ein Mann hat am 01.01.1959 Geburtstag. Ein Nach­weis dafür fehlt. Deshalb beginnt der Anspruch auf die AHV-Rente am 1. Juli 2024. 

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