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Die Altersrente ersetzt einen Teil des Arbeitseinkommens. Die Höhe hängt ab von den AHV-Beiträgen und der Beitragsdauer.
Wer hat Anspruch?
Voraussetzungen
Anspruch auf eine Altersrente der AHV haben Frauen und Männer ab dem Voraussetzung für die Rente ist mindestens ein volles Beitragsjahr. Das heisst:
Die oder der Versicherte hat insgesamt ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt (Lohnabzüge in Höhe des Mindestbeitrages oder Beitragsrechnungen der Ausgleichskasse)
oder die Ehepartnerin, der Ehepartner hat ein Jahr lang den doppelten Mindestbeitrag gezahlt
oder die Ausgleichskasse kann für ein Jahr oder anrechnen.
Beginn des Anspruchs
Der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt am ersten Tag des Monats nach Erreichen des . Beispiel: Ein Mann wird am 5. Juli 65 Jahre alt. Ab dem 1. August hat er Anspruch auf eine Altersrente .
Auf Wunsch können Frauen und Männer die Altersrente auch ab einem frei gewählten Monat zwischen dem 63. und dem 70. Geburtstag beziehen (flexibler Rentenbezug).
Unbekanntes Geburtsdatum Bei manchen Personen fehlt das genaue Geburtsdatum. In nachfolgenden amtlichen Dokumenten wurde daraufhin der 01.01.xxx oder 00.00.xxxx als Geburtsdatum erfasst. Wenn der genaue Geburtstag nicht anhand einer Geburtsurkunde oder dem Pass aus dem Herkunftsland nachgewiesen werden kann, gilt das Geburtsdatum als unbekannt. In diesen Fällen erfolgt der Rentenanspruch ab Juli des Jahres, in dem das erreicht wird. Beispiel: Ein Mann hat am 01.01.1959 Geburtstag. Ein Nachweis dafür fehlt. Deshalb beginnt der Anspruch auf die AHV-Rente am 1. Juli 2024.