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Altersrente: Wer hat Anspruch?

Altersrente: Wer hat Anspruch?

Altersrente

Die Alters­rente ersetzt ab 64/65 Jahren einen Teil des Arbeits­ein­kommens. Die Höhe hängt ab von den AHV-Beiträgen und der Beitrags­dauer.

AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?

Die neuen Bestimmungen werden schritt­weise eingeführt ab dem 1. Januar 2024. Bis Ende 2023 ändert sich nichts. Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen.

Wer hat Anspruch?

Voraus­setzungen

Anspruch auf eine Alters­rente der AHV haben Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren. Voraus­setzung für die Rente ist mindestens ein volles Beitrags­jahr. Das heisst: 

  • Die oder der Versicherte hat insgesamt ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt (Lohn­abzüge in Höhe des Mindest­beitrages oder Beitrags­rechnungen der Ausgleichs­kasse)    
  • oder die Ehe­partnerin, der Ehe­partner hat ein Jahr lang den doppelten Mindest­beitrag gezahlt
  • oder die Ausgleichs­kasse kann für ein Jahr oder anrechnen.

Beginn des Anspruchs

Der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt am ersten Tag des Monats, nachdem man das ordent­liche Renten­alter erreicht hat. Beispiel: Ein Mann wird am 5. Juli 65 Jahre alt. Sein Anspruch auf eine ordent­liche Alters­rente beginnt im Folge­monat per 1. August.

Allerdings kann die Rente auch um ein Jahr oder zwei Jahre vorbezogen oder um fünf Jahre aufgeschoben werden (flexibler Rentenbezug).

Unbekanntes Geburtsdatum
Bei manchen Personen fehlt das genaue Geburts­datum. In nach­folgenden amt­lichen Dokumenten wurde daraufhin der 01.01.xxx oder 00.00.xxxx als Geburts­datum erfasst. Wenn der genaue Geburt­stag nicht anhand einer Geburts­urkunde oder dem Pass aus dem Herkunfts­land nach­gewiesen werden kann, gilt das Geburts­datum als unbekannt. In diesen Fällen erfolgt der Renten­anspruch ab Juli des Jahres, in dem das ordentliche Renten­alter erreicht wird. Beispiel: Eine Frau hat am 01.01.1956 Geburtstag. Ein Nach­weis dafür fehlt. Deshalb beginnt der Anspruch auf die AHV-Rente am 1. Juli 2020. 

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