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Die Altersrente ersetzt ab 64/65 Jahren einen Teil des Arbeitseinkommens. Die Höhe hängt ab von den AHV-Beiträgen und der Beitragsdauer.
AHV-Reform: Was ändert sich ab 2024?
Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt ab dem 1. Januar 2024. Bis Ende 2023 ändert sich nichts. Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen.
Anspruch auf eine Altersrente der AHV haben Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren. Voraussetzung für die Rente ist mindestens ein volles Beitragsjahr. Das heisst:
Die oder der Versicherte hat insgesamt ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt (Lohnabzüge in Höhe des Mindestbeitrages oder Beitragsrechnungen der Ausgleichskasse)
oder die Ehepartnerin, der Ehepartner hat ein Jahr lang den doppelten Mindestbeitrag gezahlt
oder die Ausgleichskasse kann für ein Jahr oder anrechnen.
Beginn des Anspruchs
Der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt am ersten Tag des Monats, nachdem man das ordentliche Rentenalter erreicht hat. Beispiel: Ein Mann wird am 5. Juli 65 Jahre alt. Sein Anspruch auf eine ordentliche Altersrente beginnt im Folgemonat per 1. August.
Allerdings kann die Rente auch um ein Jahr oder zwei Jahre vorbezogen oder um fünf Jahre aufgeschoben werden (flexibler Rentenbezug).
Unbekanntes Geburtsdatum Bei manchen Personen fehlt das genaue Geburtsdatum. In nachfolgenden amtlichen Dokumenten wurde daraufhin der 01.01.xxx oder 00.00.xxxx als Geburtsdatum erfasst. Wenn der genaue Geburtstag nicht anhand einer Geburtsurkunde oder dem Pass aus dem Herkunftsland nachgewiesen werden kann, gilt das Geburtsdatum als unbekannt. In diesen Fällen erfolgt der Rentenanspruch ab Juli des Jahres, in dem das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Beispiel: Eine Frau hat am 01.01.1956 Geburtstag. Ein Nachweis dafür fehlt. Deshalb beginnt der Anspruch auf die AHV-Rente am 1. Juli 2020.